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Kenntnis der wichtigsten Lehren der mathematischen Erd- und
Himmelskunde.
Chemie: Kenntnis der wichtigsten Elemente und ihrer haupt-
sächlichsten, besonders anorganischen Verbindungen sowie der Grund-
gesetze der Chemie. Bei der Oberrealschule außerdem eine er-
weiterte Behandlung der organischen Chemie.
Bei dem Unterrichte in den Naturwissenschaften ist die Aneignung
ainer Summe einzelner, im Leben verwendbarer Kenntnisse, so schätzbar
an sich sie ist, doch nicht das Endziel, sondern nur ein Mittel zur
Förderung der allgemeinen Bildung. Der Schüler soll lernen, seine
Sinne richtig zu gebrauchen und das Beobachtete richtig zu beschreiben;
er soll einen Einblick gewinnen in den gesetzmäßigen Zusammenhang
der Naturerscheinungen und in die Bedeutung der Naturgesetze für
das Leben; er soll auch, soweit dies auf der Schule möglich ist, die
Wege verstehen lernen, auf denen man zur Erkenntnis dieser Gesetze
zelangt ist und gelangen kann. Anschauung und Versuch müssen
im Unterrichte einen größeren Raum einnehmen.
Der Unterricht in der Botanik und Zoologie will, von der
Anleitung zur Beobachtung und Beschreibung einzelner Pflanzen und
Tiere ausgehend, die Schüler durch Vergleichung verwandter Formen
allmählich zur Aneignung der wichtigsten Begriffe der Morphologie
ınd zur Kenntnis des Systems hinführen und zugleich mit den
wichtigsten Erscheinungen und Gesetzen des Tier- und Pflanzenlebens
jekannt machen. Das Hauptgewicht wird nicht so sehr auf einen
zroßen Umfang des Lehrstoffes, als auf dessen methodische Durch-
arbeitung gelegt. Behandelt werden vorzugsweise die Vertreter der
sinheimischen Tier- und Pflanzenwelt, wie sie die Umgebung und
Jie Sammlungen der Schule bieten, daneben aber auch einige
oharakteristische Formen fremder Erdteile und wichtige ausländische
Nutzpflanzen. Von der untersten Stufe des Unterrichts an wird dem
biologischen Gesichtspunkte Rechnung getragen und die Auf-
nerksamkeit der Schüler auf Lebenserscheinungen und Lebens-
eziehungen gerichtet, zu denen auch die geographische Verbreitung
der Tiere und Pflanzen gehört. Dabei werden die eigenen Be-
»bachtungen der Schüler vorzugsweise berücksichtigt. Wiewohl daher
die Lehrordnung dem vielfach geäußerten Verlangen, für die Biologie
besondere Lehrstunden, namentlich in den oberen Klassen, anzusetzen,
aicht entsprochen hat, so bietet sie doch Raum und Gelegenheit genug,
die Schüler auf allen Gebieten, die in Betracht kommen, in die
biologische Betrachtungs- und Denkweise einzuführen und insbesondere