Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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alle Klassen oder ein Stufenatlas zu wählen sei, bleibt den einzelnen 
Anstalten überlassen. Jedenfalls sind von den unteren Klassen größere 
Atlanten ausgeschlossen. 
Für sehr wichtig erklären die Lehrpläne das Zeichnen als ein 
Hilfsmittel zur Förderung klarer Anschauungen und zur Einprägung 
“esten Wissens. Doch dürfen die Anforderungen nicht überspannt 
werden. Mit Umrissen, Profilen und ähnlichen übersichtlichen Dar- 
stellungen an der Wandtafel muß man sich meist begnügen, häusliche 
Zeichnungen dürfen im allgemeinen nicht verlangt werden. Der 
Lehrer zeichnet an der Wandtafel vor, die Schüler fertigen danach 
noch während der Unterrichtsstunde freihändige Skizzen an. 
Das bloße Nachzeichnen von Vorlagen ist ausgeschlossen. Auf 
ler Oberstufe soll das Zeichnen besonders für die regelmäßig anzu- 
stellenden Wiederholungen verwandt werden, 
Diese Forderungen mit den technischen Schwierigkeiten, die ihre 
Erfüllung bieten, setzen unzweifelhaft fachmäßig gebildete Lehrer, 
namentlich auf der Unterstufe voraus, und so steht auch von dieser 
Seite aus zu hoffen, daß sie den Beginn einer neuen und gedeihlichen 
Entwicklung für das lang vernachlässigte Lehrfach bezeichnen. 
11l. Zeichnen. 
Lehrpläne und Lehrbetrieb. 
Allgemeine Lehraufgabe des Unterrichts im Freihand- 
zeichnen ist zunächst für die Unter- und Mittelstufe aller Anstalten 
die Ausbildung im Sehen von Formen und Farben und im Dar- 
stellen einfacher Gegenstände. In dem Unterricht der Oberklassen (der 
auf den Gymnasien von Obertertia an nicht mehr obligatorisch ist) 
erfolgt die weitere Entwicklung des Formen- und Farbensinnes durch 
Wiedergabe von schwieriger darzustellenden Natur- und Kunstformen. 
— Dazu treten auf den Realanstalten vom fünften Schuljahr (in den 
sechsklassigen Realschulen bereits vom vierten) zwei wahlfreie 
Wochenstunden im Linearzeichnen, die der Vorbildung der- 
jenigen Schüler dienen sollen, die einen technischen Beruf ergreifen. 
Auf den Gymnasien muß für diejenigen Schüler, für welche das 
geometrische Zeichnen von besonderem Wert ist, der allgemeine 
Zeichenunterricht diese Aufgabe mit übernehmen. 
Das Charakteristische für diesen Lehrplan ist, wie man Sieht, 
zunächst die entschiedene Trennung zwischen technischem und künst- 
lerischem Zeichnen (geometrischem und Freihandzeichnen), die sich
	        
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