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Geschichte des Mädchenbildungswesens in Deutschland. 307
Städte ein ausgedehnteres gewerbliches Fortbildungsschulwesen. Was
1ier nun immer noch die Verhältnisse für die Frau ungünstiger ge-
staltete, als für ihre männlichen Berufskonkurrenten, das war der
Umstand, daß alle diese Anstalten nicht vom Staate aus zu obliga-
vorischen erklärt wurden, sodaß es in das freie Ermessen der ein-
zelnen Mädchen oder vielmehr der einzelnen Eltern gestellt wurde,
die dort gebotenen Gelegenheiten zu benutzen oder sich mit der
alten unzulänglichen Ausrüstung zu begnügen. Bei der besonderen
Gestaltung der Berufsfrage für die Frau war es nur zu natürlich, daß
die Gelegenheit zu einer zeitraubenden und zum Teil kostspieligen
Vorbildung von den meisten nicht gesucht wurde.
Neben dieser Entwicklung des beruflichen und fachlichen Fort-
bildungsschulwesens bestand aber die Notwendigkeit einer allgemeinen
Fortbildung, die den Frauen aller Berufsklassen, der häuslichen und
der gewerblichen, über die Volksschule hinaus gewährt werden
konnte; inwieweit die Aufgaben einer solchen allgemeinen Fortbildung
and einer beruflichen miteinander vereinigt werden konnten, ob die
Aufgabe der Fortbildungsschule mehr nach der allgemeinen oder
mehr nach der beruflichen Seite hin zu liegen habe, diese Fragen
1aben die ganze Erörterung über das weibliche Fortbildungsschul-
wesen während der letzten Jahrzehnte beherrscht. In einem Punkte
aber sind sich Theoretiker ünd Praktiker einig, daß nur, im Falle
Jie gesamte Fortbildung, sei es allgemeine, hauswirtschaftliche oder
serufliche, obligatorisch werde, ein wirklicher Nutzen für die Massen
des Volkes daraus zu erwarten sel.
Mit der Frage der obligatorischen Fortbildungsschule hängt nun
auch die Frage des hauswirtschaftlichen Unterrichts in gewisser Weise
zusammen. Angesichts der Tatsachen, daß eine obligatorische Fort-
bildungsschule noch nicht zu erreichen war, daß andererseits fakul-
tative Kochkurse gerade von den Mädchen nicht benutzt wurden,
für die hauswirtschaftliche Kenntnisse am allernötigsten gewesen
wären, kam man zu der Forderung, den hauswirtschaftlichen Unter-
-icht bereits in das Gebiet der eigentlichen obligatorischen Volks-
schule hineinzuziehen. Ein erster Versuch damit ist in Preußen in
Cassel durch den dortigen Frauenbildungsverein unter Leitung von
Fräulein Auguste Förster und mit Unterstützung des dortigen Regie-
rungsschulrates Osius gemacht worden; man hat den Mädchen der
ersten Volkschulklassen, d. h. des 8. Schuljahres, einen hauswirt-
schaftlichen, theoretischen und praktischen Unterricht in einer Schul-
küche erteilt; die immerhin schwierige systematisch-pädagogische
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