Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Das Mäcdchenschulwesen, 
aufsteigenden Klassen müssen für Zeichen-, Gesang- und Turn- 
anterricht besondere Räumlichkeiten bereit gestellt und zweck- 
entsprechend ausgestattet werden. Die Höchstzahl sämtlicher Unter- 
richtsstunden in einer Woche beträgt im ersten Schuljahre 18, im 
zweiten 20, im dritten 22, im vierten 28 und in den folgenden Schul- 
jahren 30. Die häuslichen Aufgaben dürfen nicht mehr Zeit in 
Anspruch nehmen, als auf der Unterstufe höchstens 1 Stunde täglich, 
auf der Mittelschule höchstens 11/» Stunde täglich, und auf der Ober- 
stufe höchstens 2 Stunden täglich, 
Für die Verteilung des Unterrichts gilt folgende 
Stundentafel. 
Klasse 
1. Religion . . 
2. Deutsch . . 
3. Französisch . 
kt. Englisch . . 
3. Rechnen “. . 
ö. Geschichte . 
7. Erdkunde. . 
3. Naturwissen- 
schaften . 
9. Zeichnen . . 
10. Schreiben. . 
11. Handarbeit 
12. Singen. 
13. Turnen 
Summe 
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10 
Unterstufe 
| Mittelstufe 
' Oberstufe 
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2.12 (18) 
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30 : 30 30° 9288 
Für die Einrichtung des Lehrplans sind vor allem zwei pädago- 
yische Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Der gesamte Unter- 
ichtsstoff soll in Auswahl und Behandlung das Praktische und 
Lebendige betonen, und er soll daher vor allen Dingen, mehr als 
2 bis dahin geschehen war, die Verhältnisse der Gegenwart berück- 
sichtigen. Übersichten mit vielen Namen und Daten, die den 
Schülerinnen nichts Persönliches und Lebendiges bieten können, die 
sie nur mechanisch, gedächtnismäßig aufnehmen, sollen aufs strengste 
vermieden werden. Es werden deshalb in allen historischen Fächern 
nicht zusammenhängende Entwicklungen gegeben, sondern es werden
	        
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