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Der gegenwärtige Stand des Mädchenschulwesens in Deutschland, 373
Jeder Kandidat hat in mindestens 3 der nachbenannten Prüfungs-
fächer die Lehrbefähigung nachzuweisen: 1. Religion, 2. Pädagogik,
3. Deutsch, 4. Latein, 5. Französische Sprache, 6. Englische Sprache,
7. Geschichte, 8. Erdkunde, 9. Mathematik, 10. Naturlehre (Physik
und Chemie), 11. Naturkunde (Botanik, Zoologie, Mineralogie).
Für die Auswahl unter diesen Fächern sind Bestimmungen ge-
troffen, nach denen einerseits sprachlich-geschichtliche, andererseits
nathematisch-naturwissenschaftliche Disziplinen zusammen gewählt
werden müssen.
Die Statistik vom 1. Dezember 1899 ergibt für die beiden staat-
lichen Lehrerinnenseminare in Sachsen folgendes Resultat:
Callmberg Dresden
Zahl der Lehrstellen . . . . . . 12
„ tatsächlich wirkenden Lehrer 1
„ Klassen . 0. 0.0...
Schülerinnen des Seminars 80 (interr
Übungsschulklassen . . . 4
bungsschüler . . . . . 100
Das Lehrerinnenseminar, das mit der höheren Mädchenschule
n Leipzig verbunden ist, ist Ostern 1899 errichtet; es ist also jetzt
bereits voll ausgestaltet; die Zahl der Schülerinnen betrug am
|. Tanuar 1903 127.
:) Die allgemeine Fortbildungsschule für Mädchen.
Das Volksschulgesetz vom 26. April 1873 bestimmt in seinem
5 14: „Aufgabe der Fortbildungsschule ist die weitere allgemeine
Ausbildung der Schüler, insbesondere aber die Befestigung in den-
‚enigen Kenntnissen und Fertigkeiten, welche für das bürgerliche
Leben vorzugsweise von Nutzen sind.“ Absatz 6 dieses Paragraphen
sagt: „Auch für aus der einfachen Volksschule entlassene Mädchen
kann der Schulvorstand eine Fortbildungsschule errichten und die
Verpflichtung zu deren Benutzung auf zwei Jahre erstrecken.“ Doch
soll ein Fortbildungsunterricht für Mädchen mit der Verpflichtung
zur Teilnahme über das Maß von zwei Stunden wöchentlich nicht
ıusgedehnt werden. Während also für die Knaben die Fortbildungs-
schule obligatorisch ist, gibt das Gesetz den einzelnen Schulverbänden
nur das Recht, sie für die Mädchen ihrerseits für obligatorisch zu er-
‘Jären. Von diesem Recht ist bisher noch kein sehr ausgiebiger
Gebrauch gemacht worden. Während nach der Tabelle des Hand-
buchs der Schulstatistik für 1903 (S. 1120 f.) die Zahl der männlichen