374 Das Mädchenschulwesen.
Schüler in Fortbildungsschulen 89 385 beträgt, fallen auf die weiblichen
Fortbildungsschulen nur im ganzen 2567 Schülerinnen. Nach der
Statistik vom 1. Dezember 1899 waren es 2435 gegen 80 168 Schüler.
Obligatorischer Fortbildungsunterricht für Mädchen besteht bis jetzt
nur in den Städten Falkenstein, Klingenthal, Geysing, Plauen, Leipzig;
die größte Zahl von Fortbildungsschülerinnen, 1027, finden wir in
Plauen. In allen anderen Städten, die überhaupt Gelegenheit für
einen Mädchenfortbildungsunterricht geschaffen haben — es sind etwa
zehn — ist der Unterricht nur fakultativ. Sowohl der obligatorische,
wie der fakultative Unterricht erstreckt sich in der Mädchenfort-
Sildungsschule manchmal nur auf weibliche Handarbeiten, zuweilen
auch auf die in der allgemeinen Fortbildungsschule üblichen wissen-
schaftlichen Fächer.
d) Der hauswirtschaftliche Unterricht.
Der hauswirtschaftliche Unterricht ist in Sachsen bereits in einer
Reihe von Städten auf der Oberstufe der Volksschule eingeführt.
Zum Teil ist seine Einführung der Initiative von Vereinen oder Privat-
personen zu verdanken, die die Mittel dazu hergegeben haben; so
z. B. in Erdmannsdorf, wo die Kochschule von einem Fabrikbesitzer
unterhalten wird, aber der städtischen Schule angegliedert ist. In
weitaus den meisten Fällen tragen aber die Städte selbst die ge-
samten Kosten, sodaß die Schulküche in vollem Maße ein Teil des
städtischen Volksschulwesens geworden ist. Schulküchen sind z. B.
eingerichtet in Dresden, Leipzig, Plauen, Glauchau, Mittweida, Zittau,
Zwickau, Crimmitschau, Chemnitz, Meißen usw. Wo neue Schul-
häuser gebaut werden, pflegen jetzt gleich Vorkehrungen zur Ein-
richtung der Schulküche getroffen zu werden, Meist sind die
Schülerinnen der ersten Klassen zum Besuch der Kochschule ver-
pflichtet; weil aber häufig die Schülerinnen der Volksschule die erste
Klasse nicht erreichen, und um auch denen, die aus tieferen Klassen
abgehen, die Vorteile des Haushaltungsunterrichtes zukommen zu
lassen, wird, wie in Preußen, zuweilen bestimmt, daß alle Konfir-
mandinnen, d. h., alle Mädchen von 13 bezw. 14 Jahren ein Jahr
die Schulküche zu besuchen haben. In einzelnen Städten erstreckt
sich der Unterricht in der Schulküche auch auf die beiden ersten
Mädchenklassen. Der Unterricht findet meist an zwei Vormittagen
in der Woche statt; ein Ausfall an anderen. Unterrichtsfächern ist
trotz dieser Mehrbelastung der Zeit des Schulbesuchs für die Mädchen
fast überall vermieden worden.