Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Der gegenwärtige Stand des Mädchenschulwesens in Deutschland. 375 
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4. Das Königreich Württemberg. 
a) Das höhere Mädchenschulwesen. 
Durch das Gesetz vom 30. Dezember 1877 sind die höheren 
Mädchenschulen in Württemberg den höheren Lehranstalten zu- 
zeordnet worden. Dieses Gesetz, das den Begriff der höheren 
Mädchenschule, den Lehrplan, die Zusammensetzung des Lehr- 
personals, die Aufsichts- und Pensionsverhältnisse an den höheren 
Mädchenschulen festsetzt, ist zum Teil durch einen Ministerialerlaß 
vom März 1903 ersetzt worden. Durch diesen Erlaß wurde ein neuer 
Lehrplan für die höheren Mädchenschulen in Württemberg eingeführt, 
Jer sich in seinen wesentlichen Punkten an die preußischen Be- 
stimmungen von 1894 anschließt. Doch umfassen die höheren 
Mädchenschulen wie in Sachsen einen zehnstufigen Lehrgang. Über 
Jie Stundenverteilung gibt folgende Tabelle Auskunft: *) 
Klasse 
Fächer 
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Summe 
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|. Religion . . - 
2. Deutsch . . 
3, Französisch . 
4. Englisch. . - 
5. Arithmetik . . - 
und Geometrie. . 
5. Anschauungsunter- 
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7. Naturgeschichte (mit 
Gesundheitslehre . 
8. Naturlehre (Physik 
und Chemie) . - 
9. Erdkunde. . . 
‚0. Welt- und Kunst- 
geschichte . . - 
| 1. Schönschreiben. . 
(2. Zeichnen . . . 
13. Singen . . - 
i4. Turnen . . 
15. Handarbeiten 
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*) Die Zählung der Klassen geht hier wie in Bayern von unten nach oben, die 
erste Klasse bezeichnet das erste Schuljahr.
	        
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