Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Der gegenwärtige Stand des Mädchenschulwesens in Deutschland. 379 
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Musik (Gesang, Violinspiel), Zeichnen (Freihand- und Linearzeichnen), 
Turnen und weibliche Handarbeiten. Außerdem können sich die 
Kandidatinnen einer Prüfung in fakultativen Fächern (französische 
Sprache, Klavierspiel, Orgelspiel, Haushaltungskunde) unterziehen. 
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Religion oder Schulkunde, 
deutsche Sprache, Naturkunde, Kopfrechnen; in allen andern Fächern 
werden die Fragen bezw. Aufgaben schriftlich gelöst. Die praktische 
Prüfung besteht in der Ablegung einer Lehrprobe und in der Prüfung 
in den technischen Fächern und in der Musik. 
Zur zweiten Dienstprüfung werden diejenigen Lehrerinnen zuge- 
lassen, die mindestens zwei Jahre im öffentlichen Schuldienst gestanden 
und das 23. Lebensjahr zurückgelegt haben; sie erstreckt sich auf 
Schulkunde und Lehrfähigkeit, Religion, Aufsatz, deutsche Sprache 
und Literaturgeschichte, Arithmetik, Geschichte, Musik, Zeichnen, so- 
wie nach Wahl entweder Geographie oder Naturgeschichte oder Na- 
curlehre. Als fakultative Prüfungsfächer können außerdem die fran- 
zösische Sprache und das Orgelspiel gewählt werden. Auch hier ist 
die Prüfung in fast allen Fächern eine schriftliche; die mündliche 
Prüfung erstreckt sich nur auf Pädagogik, deutsche Sprache und Lite- 
caturgeschichte; die praktische besteht in einer Lehrprobe, sowie einer 
Prüfung im Zeichnen und in der Musik. 
Es bestehen in Württemberg zwei Staatsseminare für Lehrerinnen, 
nämlich ein evangelisches Seminar in Markgröningen, das im Schul- 
jahre 1901/1902 36 Schülerinnen hatte und an dem ein Rektor, ein 
Oberlehrer, ein Musiklehrer, drei Lehrerinnen angestellt waren, und 
ein katholisches Seminar in Gmünd mit 26 Schülerinnen und einem 
Oberlehrer. Der Staat verausgabte für seine Lehrerinnenseminare 
im Schuljahre 1901/1902 28 280 M. 
Die Aufnahme in dem evangelischen Seminar erfolgt auf Grund 
einer Prüfung, in der die Kenntnisse der Volksschule nachgewiesen 
werden müssen, im 16. Lebensjahr. 12 Bewerberinnen werden als 
„Seminaristinnen‘“ aufgenommen und erhalten dann neben freiem Un- 
terricht und Aufenthalt Staatsunterstützung, mit der sie etwa ihre 
Kost bestreiten können. Außerdem werden einzelne Hospitantinnen 
zugelassen, sodaß der Kursus etwa 15—16 Schülerinnen zählt. Das 
Seminar umfaßt jetzt drei Jahrgänge, ist aber in der Umbildung zu 
einem 4stufigen Kursus begriffen. Zu den Prüfungsfächern kommt 
Schulgesundheitspflege und Haushaltungskunde. 
Die Bildung der Lehrerinnen für höhere Mädchenschulen 
übernimmt das höhere Lehrerinnenseminar in Stuttgart. Es ist eine
	        
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