Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Der gegenwärtige Stand des Mädchenschulwesens in Deutschland. 383 
ber den Besuch der allgemeinen Fortbildungsschulen und Sonntags- 
schulen durch die weibliche Jugend gibt folgende Tabelle Aufschluß. 
Allgemeine Fortbildungsschule 
Sonntagsschule 
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Einen mehr landwirtschaftlich-fachlichen Charakter tragen die von 
den landwirtschaftlichen Bezirksvereinen und Gauverbänden gegrün- 
deten und vom Staat unterstützten Haushaltungsschulen, deren bis 
jetzt sechs bestehen. Es sind Internate, die in fünf- bis sechsmonat- 
lichen Kursen Mädchen gegen ein geringes Schulgeld und geringe 
Dension in den Geschäften des ländlichen Haushalts unterweisen. 
5. Das Grossherzogtum Baden. 
a) Das höhere Mädchenschulwesen. 
Schon durch eine landesherrliche Verordnung vom 29. Juni 1877 
st das Mädchenschulwesen im Großherzogtum einer einheitlichen 
Regelung unterzogen worden. Diese erstreckt sich auf die Klassen- 
zahl, das Schulgeld, die Zusammensetzung des Lehrkörpers, die An- 
stellung der Lehrer und Lehrerinnen, die Aufsichtsverhältnisse. Das 
Schulgeld darf 80 M. jährlich auf der Unterstufe, 120 in den Ober- 
klassen nicht übersteigen. Der Lehrkörper umfaßt akademisch ge- 
bildete Lehrer, die nach Maßgabe eines Gesetzes vom 16. Februar 
1872 denen der höheren Knabenschulen gleichgestellt sind, Real- 
lehrer, die auf Präsentation der Gemeinde oder Stiftungsvertretung 
vom Oberschulrat gleichfalls nach gesetzlich festgelegten Bedingungen 
angestellt werden, und Lehrerinnen, die unter Voraussetzung der Ge- 
nehmigung des Oberschulrates die Gemeindebehörde oder Stiftungs- 
vertretung anstellt. Die örtliche Aufsicht führt ein Aufsichtsrat, dessen 
Mitglieder nach Einholung der Zustimmung des Oberschulrates von 
Jem Stadtrat (Gemeinderat) bezw. der Stiftungsbehörde ernannt 
werden. Der Vorstand der Anstalt ist Mitglied dieses Aufsichtsrates, 
and auch Frauen können dazu berufen werden. Das Ministerium 
kann für die Anstalt einen Inspektor ernennen, dem bei den Sitzun
	        
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