Der gegenwärtige Stand des Mädchenschulwesens in Deutschland. 389
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zusammenhängenden schriftlichen Arbeiten, Aufzeichnungen und Be-
rechnungen, Belehrung über Wohn- und Schlafräume, über Heizung
und Beleuchtung, Wäsche und Kleidung, über Nährwert, Auswahl
und Aufbewahrung der Lebensmittel, über Krankenpflege und der-
gleichen. Die am Unterricht teilnehmenden Mädchen, deren Zahl für
sine Klasse 36 nicht übersteigen soll, werden für die Übungen im
Kochen in Gruppen von höchstens je 6 Schülerinnen geteilt. Zur
erstmaligen Einrichtung dieses Unterrichts werden vom Staate Bei-
hilfen gewährt. Von dieser Berechtigung haben nun eine größere
Anzahl von größeren und mittleren Städten, im ganzen 106 Ge-
neinden, in Baden Gebrauch gemacht, und es besuchen den Unter-
icht im ganzen 3225 Schülerinnen, während die Gesamtzahl der
Fortbildungsschülerinnen am 1. Dezember 1901 15305 betrug. Der
Unterricht findet meist an den Vormittagen statt, und zwar einmal in
der Woche 3—-4 Stunden. Außerdem hat der Badische Frauenverein
auf Anregung der Großherzogin über das ganze Land Wander-Koch-
kurse eingerichtet, deren Besuch aber nur ein freiwilliger ist. Um die
Lehrkräfte für den Haushaltungsunterricht zu beschaffen, besteht seit
1891 in Karlsruhe ein Seminar zur Ausbildung von Haushaltungs-
‚ehrerinnen, Der Kursus, an dem sowohl geprüfte Lehrerinnen, als
auch Mädchen mit guter, allgemeiner Bildung teilnehmen können,
dauert 5 Monate und erstreckt sich auf Kochen, die gesamte Haus-
wirtschaftslehre und praktische Unterrichtsübungen. Ähnliche Kurse
sind vom Badischen Frauenverein eingerichtet worden.
6. Das Großherzogtum Hessen.
a) Das höhere Mädchenschulwesen.
Die öffentlichen höheren Mädchenschulen in Hessen unterstehen
denselben Aufsichtsbehörden wie die höheren Lehranstalten der
Knaben. Sie haben zehnjährigen Kursus. Die Unterhaltungskosten
tragen die Gemeinden, die Pensionen der festangestellten Lehrer und
„chrerinnen übernimmt der Staat. Allgemeine Bestimmungen über
lie Unterrichtsziele bestehen nicht, sie gehen im wesentlichen über
die preußischen Bestimmungen von 1894 so weit hinaus, als es der
zehnjährige Kursus auch in anderen Bundesstaaten ermöglicht hat.
Den Stand des höheren Mädchenschulwesens im Schuljahr
1902/1903 veranschaulicht folgende Tabelle: