Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Der gegenwärtige Stand des Mädchenschulwesens in Deutschland. 393 
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häuslichen Nadelarbeiten, im Kochen, Waschen und Plätten, außer- 
dem in Deutsch und Rechnen Unterricht erteilt wird. Ähnliche 
städtische Anstalten finden sich noch an einigen anderen Orten. In 
ler Landesstatistik werden diese Anstalten aber nicht berücksichtigt. 
7. Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
a) Das höhere Mädchenschulwesen. 
Eine allgemeine Regelung des höheren Mädchenschulwesens 
durch Gesetz oder Verordnungen gibt es in Mecklenburg nicht. Die 
Privatschulen sind gegen die öffentlichen in der Überzahl. Im ganzen 
wird der Lehrgang dem preußischen entsprechen, wenigstens bei den 
voll ausgestalteten Schulsystemen, die allerdings unter der großen 
Zahl der vorhandenen Anstalten in einem Lande mit wenig großen 
Städten nur einen geringen Prozentsatz darstellen. Als »höhere 
Mädchenschulen« bezeichnet die Großherzogliche Regierung drei 
städtische und vier Privatschulen. Außerdem besteht eine Mädchen- 
abteilung mit dem Ziel der höheren Mädchenschule an einer kleinen 
Realschule, Eine Statistik über das städtische und private Schulwesen 
wird seitens der Regierung nicht geführt. In dem vom Großherzog]. 
Statistischen Amt herausgegebenen Handbuch (1. Ausgabe 1898) 
werden für drei städtische höhere Mädchenschulen 377 Schülerinnen 
und 36 Lehrkräfte angegeben. / 
b) Die Lehrerinnenbildung. 
Die Lehrerinnenprüfungen in Mecklenburg-Schwerin sind durch 
Verordnungen vom 13. Mai 1895 ganz übereinstimmend mit den ent- 
sprechenden preußischen Bestimmungen geregelt. Es bestehen in 
Mecklenburg-Schwerin ein städtisches und vier private Lehrerinnen- 
seminare mit dem Recht der Entlassungsprüfung. Diese Seminare 
müssen nach Anordnung der Regierung mit einer höheren Mädchen- 
schule verbunden sein, deren Einrichtung und Ziele sich im allgemeinen 
1ach den preußischen Bestimmungen richten. Auch die Verfügung, 
daß sie mindestens zwei Klassen und einen dreijährigen Kursus haben 
müssen, entspricht den preußischen Einrichtungen, 
Allgemeine Fortbildungsschulen für Mädchen bestehen 
in Mecklenburg nicht. 
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8. Das Großherzogtum Sachsen. 
a) Das höhere Mädchenschulwesen. 
Als höhere Mädchenschulen, die den höheren Lehranstalten 
zugerechnet werden, gelten das unter großherzoglichem Patronat
	        
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