Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Dessau errichtet worden, die schulentlassenen Mädchen und Frauen 
Gelegenheit gibt, alle für den häuslichen Bedarf notwendigen weib- 
lichen Handarbeiten und alle zur Führung eines Haushaltes nötigen 
Küchen- und Hausarbeiten zu erlernen. Außerdem bildet die Frauen- 
arbeitsschule Handarbeitslehrerinnen und Haushaltungslehrerinnen für 
öffentliche Schulen aus, Die Schule umfaßt im Augenblick 143 Schüle- 
innen, 8 Lehrerinnen und mehrere Hilfslehrer. 
d) Der hauswirtschaftliche Unterricht. 
In allen größeren Städten des Herzogtums sind die Schülerinnen 
des 8. Schuljahres zum Besuch der mit den Volksschulen organisch 
verbundenen Haushaltungsschulen verpflichtet; der Haushaltungsunter- 
richt soll über die sechs Städte, in denen er bis jetzt eingeführt ist, 
noch weiter ausgedehnt werden. 
16. Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt besteht eine staatliche 
höhere Mädchenschule, die in‘ acht aufsteigenden Klassen mit einer 
geteilten Oberklasse nach preußischem Lehrplan unterrichtet. Diese 
Schule hat außerdem eine Fortbildungsklasse, in der Französisch, Eng- 
lisch, Literatur und Kunstgeschichte gegeben wird. Die Schülerinnen- 
zahl beträgt 154; das Schulgeld steigt von 52 M. jährlich auf 120 M. 
in der Fortbildungsklasse; an der Schule unterrichten außer dem Di- 
rektor vier Lehrer und vier Lehrerinnen. 
Außerdem besteht eine städtische höhere Mädchenschule, die 
aber nur den Charakter einer gehobenen Volksschule mit fremd- 
sprachlichem Unterricht (Englisch und Französisch) hat, und eine 
höhere Privatschule für Mädchen, der jedoch der Unterbau der drei 
ersten Schuljahre fehlt. Eine Volksmädchenschule hat fakultativ fran- 
zösischen Unterricht eingeführt. 
Lehrerinnenbildungsanstalten und Fortbildungsschulen für Mädchen 
bestehen in Schwarzburg-Rudolstadt nicht; Haushaltungsunterricht ist 
in einer Volksschule dem Lehrplan angegliedert. 
17. Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 
a) Höhere Mädchenschulen. 
Es bestehen zwei städtische höhere Mädchenschulen, die neun- 
stufig und im wesentlichen nach den preußischen Bestimmungen ein-
	        
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