Das Mädchenschulwesen.
20. Das Fürstentum Reuß jüngerer Linie.
a) Höhere Mädchenschulen.
Das Fürstentum Reuß 3. L. hat eine höhere Mädchenschule
in Gera) unter landesherrlichem Patronat, die schon seit 1873 als
höhere Schule anerkannt ist. Die Schule hat einen neunstufigen Lehr-
zang, der im wesentlichen nach den preußischen Bestimmungen ein-
gerichtet ist, und ist mit einer Selekta (wahlfreie Kurse) verbunden.
Es unterrichten außer dem Direktor 3 akademisch gebildete Lehrer,
4 seminarisch gebildete Lehrer, 3 wissenschaftliche und 2 technische
Lehrerinnen. Die Schule wurde im Schuljahr 1902/1903 von 361
Schülerinnen besucht.
b) Die Lehrerinnenbildung.
Lehrerinnen können auf Grund des Volksschulgesetzes ($ 58) an
Volksschulen für den gesamten Klassenunterricht der Mädchen, für
Unter- und Mittelstufe in gemischten Klassen angestellt werden. Da
im Lande selbst keine Lehrerinnenbildungsanstalt besteht, müssen die
Lehrerinnen entweder in einem anderen Staat die Anstellungsbefähi-
gung erwerben oder sich der Prüfung durch eine vom Ministerium
zu ernennende Kommission unterziehen.
3) Die allgemeine Fortbildungsschule für Mädchen.
Nach dem Volksschulgesetz vom 31. Juli 1900 $ 35 kann auch
für die aus der Volksschule entlassenen Mädchen durch Ortsstatut eine
Fortbildungsschule errichtet und unterhalten werden. Auf Grund dieser
Befugnis hat Gera eine Fortbildungsschule für Mädchen gegründet,
die auf der Grenze zwischen allgemeiner und beruflicher Fortbildungs-
schule steht, denn es wird neben den Elementarfächern auch Buch-
führung, Maschinennähen und Schneidern usw. gelehrt. Das Schul-
geld für einen dreimonatlichen Besuch (Tages- oder Abendkurse) soll
15 M. nicht überschreiten. Der Besuch .ist freiwillig.
21. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Eine fortlaufende Statistik über das Mädchenschulwesen wird
in Schaumburg -Lippe nicht geführt. Es giebt zwei private höhere
Töchterschulen, die eine mit sieben Klassen, 11 Lehrern und Lehre-
rinnen und 118 Schülerinnen, die andere mit vier Lehrern und Lehre-
rinnen und 40 Schülerinnen. Außerdem bestehen zwei erweiterte