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Das Mädchenschulwesen.
Mittelschulen für Mädchen. Eine gesonderte Statistik über
die Mädchenschulen dieser Kategorie wird nicht geführt. Es be-
standen im Reichsland am 1. April 1903 39 Mittelschulen mit ins-
zesamt 4496 Schülern, davon waren 10 Mädchenschulen.
b) Die Lehrerinnenbilduns.
Lehrerinnen sind in Elsaß-Lothringen nur von den von Knaben
allein besuchten Klassen der OÖber- und Mittelstufe mehrklassiger
Schulen ausgeschlossen (Bestimmung vom 17. Mai 1881, betreffend die
Abänderung des Regulativs für die Elementarschulen vom 4. Januar 1874
$ 5 Absatz 2).
Es gibt in Elsaß-Lothringen zwei Arten von Lehrerinnen-
arüfungen, eine für höhere Mädchenschulen und eine für Volks-
schulen. Die Prüfung für Lehrerinnen und Vorsteherinnen
höherer Mädchenschulen regelt sich nach einer Prüfungsordnung
vom 4. Dezember 1891, die inhaltlich etwa den in Preußen gestellten
Anforderungen entspricht. Durch eine Verfügung des Statthalters
vom 24. November 1894 hat diese Prüfung einige unwesentliche Ände-
rungen erfahren.
Die Prüfungsordnung für Elementar-Schullehrerinnen
datiert vom 11. Januar 1895. und setzt einen dreijährigen Seminar-
Kursus voraus; sie ist nach dem in Süddeutschland üblichen Gebrauch
im wesentlichen eine schriftliche. Es sind in der schriftlichen Prüfung
vier Aufgaben aus dem Gebiet des Rechnens und der Raumlehre zu
‚ösen, ein Thema aus dem KReligionsunterrichte, eines aus der
Pädagogik oder dem deutschen Unterricht, ein geschichtliches Thema
oder eines aus den Naturwissenschaften und der Geographie zu be-
arbeiten, außerdem wird eine Übersetzung aus dem Französischen ins
Deutsche und aus dem Deutschen ins Fransösische oder eine freie
französische Arbeit geliefert. Es liegt in den Verhältnissen des ganzen
Landes begründet, daß Französisch auch für die Volksschullehrerinnen-
prüfung obligatorisch ist. Die mündliche Prüfung trägt gewisser-
maßen nur einen ergänzenden Charakter; sie. erstreckt sich über
Religion, Deutsch, Rechnen, Geschichte und Pädagogik, durch Be-
stimmung des Vorsitzenden kann sie auch über die übrigen Fächer
ausgedehnt werden. Auf Grund besonders guter Leistungen in der
schriftlichen Prüfung kann die mündliche in einzelnen Fächern er-
lassen werden. Die praktische Prüfung besteht wie überall in einer
Lehrprobe.