Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Das Mädchenschulwesen. 
Mittelschulen für Mädchen. Eine gesonderte Statistik über 
die Mädchenschulen dieser Kategorie wird nicht geführt. Es be- 
standen im Reichsland am 1. April 1903 39 Mittelschulen mit ins- 
zesamt 4496 Schülern, davon waren 10 Mädchenschulen. 
b) Die Lehrerinnenbilduns. 
Lehrerinnen sind in Elsaß-Lothringen nur von den von Knaben 
allein besuchten Klassen der OÖber- und Mittelstufe mehrklassiger 
Schulen ausgeschlossen (Bestimmung vom 17. Mai 1881, betreffend die 
Abänderung des Regulativs für die Elementarschulen vom 4. Januar 1874 
$ 5 Absatz 2). 
Es gibt in Elsaß-Lothringen zwei Arten von Lehrerinnen- 
arüfungen, eine für höhere Mädchenschulen und eine für Volks- 
schulen. Die Prüfung für Lehrerinnen und Vorsteherinnen 
höherer Mädchenschulen regelt sich nach einer Prüfungsordnung 
vom 4. Dezember 1891, die inhaltlich etwa den in Preußen gestellten 
Anforderungen entspricht. Durch eine Verfügung des Statthalters 
vom 24. November 1894 hat diese Prüfung einige unwesentliche Ände- 
rungen erfahren. 
Die Prüfungsordnung für Elementar-Schullehrerinnen 
datiert vom 11. Januar 1895. und setzt einen dreijährigen Seminar- 
Kursus voraus; sie ist nach dem in Süddeutschland üblichen Gebrauch 
im wesentlichen eine schriftliche. Es sind in der schriftlichen Prüfung 
vier Aufgaben aus dem Gebiet des Rechnens und der Raumlehre zu 
‚ösen, ein Thema aus dem KReligionsunterrichte, eines aus der 
Pädagogik oder dem deutschen Unterricht, ein geschichtliches Thema 
oder eines aus den Naturwissenschaften und der Geographie zu be- 
arbeiten, außerdem wird eine Übersetzung aus dem Französischen ins 
Deutsche und aus dem Deutschen ins Fransösische oder eine freie 
französische Arbeit geliefert. Es liegt in den Verhältnissen des ganzen 
Landes begründet, daß Französisch auch für die Volksschullehrerinnen- 
prüfung obligatorisch ist. Die mündliche Prüfung trägt gewisser- 
maßen nur einen ergänzenden Charakter; sie. erstreckt sich über 
Religion, Deutsch, Rechnen, Geschichte und Pädagogik, durch Be- 
stimmung des Vorsitzenden kann sie auch über die übrigen Fächer 
ausgedehnt werden. Auf Grund besonders guter Leistungen in der 
schriftlichen Prüfung kann die mündliche in einzelnen Fächern er- 
lassen werden. Die praktische Prüfung besteht wie überall in einer 
Lehrprobe.
	        
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