Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Die Lehrerschaft der höheren Schulen. 23 
Lateinischen und Griechischen. II. Abschnitt: Eine Abhandlung 
äiber ein selbstgewähltes oder auf Wunsch auch gestelltes Thema aus 
dem Gebiete der alten Philologie, diese in lateinischer Sprache, oder 
aus dem des Deutschen oder der Geschichte, wobei eine vom 
Kandidaten verfaßte Druckschrift als Ersatz anerkannt werden kann. 
Ein Kolloquium über die zugelassene Abhandlung und eine mündliche 
Prüfung in der Pädagogik sowie in jenen drei Lehrfächern, wobei 
jedoch die alte Geschichte mit den alten Sprachen zusammengehört. 
Auf die Prüfung der Neuphilologen, die für Französisch und für 
Englisch abzulegen ist, finden die Bestimmungen über die vorgedachte 
Fächergruppe sinngemäße Anwendung. 
Die Prüfung für Mathematik und Physik bewegt sich, vom 
Jeutschen Aufsatz und von Fragen aus der Pädagogik abgeschen, 
1ur im Kreise dieser Lehrfächer, fordert im übrigen aber dieselben 
Arten der Ausweise wie in den sprachlich-geschichtlichen Lehrgegen- 
ständen. 
Bei der Prüfung in den beschreibenden Naturwissenschaften fällt 
lie wissenschaftliche Abhandlung fort. 
Die Kandidaten der neuphilologischen und der mathematisch- 
1aturwissenschaftlichen Richtung haben sich überdies einer didaktischen 
mit Lehrproben verbundenen Prüfung zu unterziehen. 
Das Gesamtergebnis je eines Abschnittes der Prüfung wird mit 
den Noten I, II, III bezeichnet, eine Zusammenrechnung der Noten 
antscheidet über die Zuerkennung der Lehrbefähigung für die 
verschiedenen Schulgattungen und Klassenstufen. 
Zwischen Preußen, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen- 
Weimar, den sächsischen Herzogtümern, Braunschweig, Elsaß-Lothrin- 
ven besteht ein Abkommen wegen gegenseitiger Anerkennung 
der Prüfungszeugnisse für das höhere Lehramt. 
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Bis 1890 lag in Preußen zwischen der Prüfung für das höhere 
Lehramt und der Anstellungsfähigkeit nur das Probejahr. Seitdem 
zeht ihm das Seminarjahr vorauf.‘ Es wurde Vorsorge getroffen, 
so viele Seminare an höheren Schulen von neunjähriger Kursusdauer 
zu errichten, als für die vorhandene Anzahl von Kandidaten erforderlich 
waren, wobei zwischen 3 und 7 auf je ein Seminar kommen. 
Die Einrichtung der Seminare knüpfte an ältere Überlieferungen 
an. Das älteste Gymnasialseminar in Preußen für geprüfte Kandidaten
	        
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