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Die Lehrerschaft der höheren Schulen. 23
Lateinischen und Griechischen. II. Abschnitt: Eine Abhandlung
äiber ein selbstgewähltes oder auf Wunsch auch gestelltes Thema aus
dem Gebiete der alten Philologie, diese in lateinischer Sprache, oder
aus dem des Deutschen oder der Geschichte, wobei eine vom
Kandidaten verfaßte Druckschrift als Ersatz anerkannt werden kann.
Ein Kolloquium über die zugelassene Abhandlung und eine mündliche
Prüfung in der Pädagogik sowie in jenen drei Lehrfächern, wobei
jedoch die alte Geschichte mit den alten Sprachen zusammengehört.
Auf die Prüfung der Neuphilologen, die für Französisch und für
Englisch abzulegen ist, finden die Bestimmungen über die vorgedachte
Fächergruppe sinngemäße Anwendung.
Die Prüfung für Mathematik und Physik bewegt sich, vom
Jeutschen Aufsatz und von Fragen aus der Pädagogik abgeschen,
1ur im Kreise dieser Lehrfächer, fordert im übrigen aber dieselben
Arten der Ausweise wie in den sprachlich-geschichtlichen Lehrgegen-
ständen.
Bei der Prüfung in den beschreibenden Naturwissenschaften fällt
lie wissenschaftliche Abhandlung fort.
Die Kandidaten der neuphilologischen und der mathematisch-
1aturwissenschaftlichen Richtung haben sich überdies einer didaktischen
mit Lehrproben verbundenen Prüfung zu unterziehen.
Das Gesamtergebnis je eines Abschnittes der Prüfung wird mit
den Noten I, II, III bezeichnet, eine Zusammenrechnung der Noten
antscheidet über die Zuerkennung der Lehrbefähigung für die
verschiedenen Schulgattungen und Klassenstufen.
Zwischen Preußen, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-
Weimar, den sächsischen Herzogtümern, Braunschweig, Elsaß-Lothrin-
ven besteht ein Abkommen wegen gegenseitiger Anerkennung
der Prüfungszeugnisse für das höhere Lehramt.
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Bis 1890 lag in Preußen zwischen der Prüfung für das höhere
Lehramt und der Anstellungsfähigkeit nur das Probejahr. Seitdem
zeht ihm das Seminarjahr vorauf.‘ Es wurde Vorsorge getroffen,
so viele Seminare an höheren Schulen von neunjähriger Kursusdauer
zu errichten, als für die vorhandene Anzahl von Kandidaten erforderlich
waren, wobei zwischen 3 und 7 auf je ein Seminar kommen.
Die Einrichtung der Seminare knüpfte an ältere Überlieferungen
an. Das älteste Gymnasialseminar in Preußen für geprüfte Kandidaten