24 Grundzüge der Verfassung des höheren Schulwesens in Deutschland.
war das aus der fridericianischen Zeit stammende, von Friedrich Gedike,
dem Direktor des Friedrich-Werderschen Gymnasiums hernach des
Grauen Klosters in Berlin, geleitete. Die Übungen an ihm zerfielen
in praktische und theoretische, in eine Einführung in die Unterrichts-
‘ätigkeit und in Sitzungen, in denen pädagogische Fragen meist im
Anschluß an hierüber zu erstattende Berichte behandelt wurden. Es
Desteht noch gegenwärtig als Pädagogisches Seminar in Berlin fort,
nur mit dem Unterschied, daß es nicht mehr mit einer höheren
Lehranstalt verbunden ist, sondern für sich allein steht, dem Provinzial-
Schulkollegium unmittelbar untergeordnet, und seine Mitglieder irgend
einer Vollanstalt zur praktischen Ausbildung überweist. Pädagogische
Seminare dieser Art wurden nacheinander auch an den meisten anderen
Sitzen von Provinzialschulkollegien begründet. Doch konnte nur ein
sleiner Teil der Kandidaten in sie Aufnahme finden.
Als eine pädagogische Vorbereitungsanstalt für Studenten be-
stand an den Franckeschen Stiftungen in Halle bis 1785 das Seminarium
praeceptorum, das 1881 von dem Direktor Frick wiedereröffnet und in
zin Seminar für geprüfte Kandidaten umgewandelt worden war.
Mit den Gymnasien des Ortes und zugleich mit der Universität
waren verbunden das auf Herbarts Nachwirkung mit zurückgehende,
vom hannoverschen Oberschulrat und früheren preußischen Konsistorial-
“at Kohlrausch geschaffene Seminar in Göttingen und das seinen Ur-
sprung dem Direktor und Professor H. Schiller verdankende in Gießen.
Pädagogische Universitätsseminare besaßen schon seit langem
Leipzig und Jena, wo die Herbartianer Ziller und Stoy den Grund
dazu gelegt hatten, dem einst in Königsberg und nachmals in Göttingen
von Herbart selbst geleiteten als Muster folgend. Auch in Heidelberg
‚erbanden sich Übungen mit den pädagogischen Vorlesungen.
Diese Seminareinrichtungen für das höhere Lehramt bestanden
in Deutschland, als die preußische Ordnung der praktischen
Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen
von 1890 erschien.
Die damit ins Leben getretenen Seminare haben den Zweck,
mit dem Schulbetrieb der Anstalt, der sie angeschlossen sind, die Kandi-
Jaten nach allen Seiten hin bekannt zu machen, ihnen verschieden-
artige Gelegenheit zu eigenen Unterrichtsversuchen unter Anleitung
und Beaufsichtigung durch den Direktor und dazu ausgewählte Ober-
lehrer zu geben, sowie durch Beschäftigung mit den verschiedenen
Teilen der Schulwissenschaft ihre theoretische Einsicht zu fördern.
Zur Erreichung des ersten Teilzweckes besuchen die Seminar-
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