Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Die Lehrerschaft der höheren Schulen, 27 
yandenem Deckungsbedürfnis an Lehrkräften wird Probckandidaten 
juch die Verwaltung von Lehrstellen übertragen. Der Bericht des 
Direktors über das Probejahr gewährt dem Provinzial-Schulkollegium 
Jie hauptsächlichste Unterlage für seine Entscheidung über die An- 
stellungsfähigkeit der Kandidaten. 
Im Königreich Sachsen hat es für die Vorbereitungszeit bei 
lem Probejahr. sein Bewenden behalten. Zur schulwissenschaftlichen 
Ausbildung besteht die Professur der Pädagogik bei der Universität 
"eipzig und das damit verbundene Seminar. 
Für das in Württemberg zwischen der ersten und zweiten 
Dienstprüfung abzuleistende Probejahr werden die humanistischen 
Kandidaten einem Gymnasium, die realistischen einer Realanstalt 
iberwiesen. Die Ausbildung ist teils praktischer, teils theoretischer Art. 
Bayern hat 1897 an mehreren Gymnasien, und 1903 an einigen 
Realanstalten nach Ableistung der Prüfungen zurückzulegende päda- 
zogisch-didaktische Kurse von einjähriger Dauer, erstere für Kandi- 
Jaten mit Lehrbefähigung in den alten Sprachen, im Deutschen und 
in der Geschichte, letztere für Kandidaten der Realien eingerichtet. 
Die Leitung liegt in der Hand des Rektors, dem ein Fachlehrer zur 
Seite steht. Die Beschäftigung der Kandidaten ist ähnlich wie in 
Preußen geordnet. 
1IL 
Die bestehenden Prüfungsordnungen für das höhere Lehramt 
n den vier deutschen Königreichen sind eine jede für sich aus ge- 
;chichtlich bedingten Umwandlungen ihrer Vorgängerinnen entstanden. 
Den im Laufe der Zeit eingetretenen Veränderungen der Lehrver- 
assung mußten notwendig auch die Prüfungsordnungen Rechnung 
:ragen. Sie sind sich in Deutschland ähnlicher geworden in dem 
Maße, als eine größere Ausgleichung unter den Lehrverfassungen der 
verschiedenen Bundesstaaten stattgefunden hat, sie weisen aber auch 
ıoch heute Unterscheidungsmerkmale auf, die ihre Erklärung in der 
arsprünglichen Verschiedenheit des an der einen und der anderen 
Stelle befolgten Unterrichtssystems finden. 
Während die preußischen Gymnasien unter dem Dezernat des 
Vinisterialrats Johannes Schulze, ihrer fridericianischen Überlieferung 
entsprechend, in der Richtung auf den ganzen Umkreis allgemeiner 
höherer Geistesbildung weitergeführt worden waren, hatten die säch: 
sischen und württembergischen Gelehrtenschulen ihren aus der Re- 
formationszeit stammenden Charakter seinen wesentlichen Zügen nach
	        
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