Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Die Schulziele. 
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Reformfreunde nahm eine Erklärung an, in der die Gleichberech- 
tigung der Vollanstalten und ein für die drei unteren Klassen aller 
höheren Schulen gemeinsamer lateinloser Unterbau gefordert wurde. 
Die wenig später in Braunschweig tagende Generalversammlung 
des Gymnasialvereins erließ die Gegenerklärung: Der gemein- 
same lateinlose Unterbau ist zu verwerfen, das Gymnasium müsse in 
seiner Eigenart „von unten bis oben“ erhalten werden, das Grie- 
chische in seiner Stellung als Pflichtfach und in seinem Besitzstand 
ınangetastet bleiben. Zugleich beschloß der Gymnasialverein nun 
aber, keinen Widerspruch gegen die etwa beabsichtigte Zuerkennung 
der Gleichberechtigung an das Realgymnasium und die Oberreal- 
schule erheben zu wollen. Die Zahl der Unterschriften unter den 
Erklärungen zeigte beide Parteien in ziemlich gleicher Stärke, 
Als die Junikonferenz von 1900 zusammentrat, war somit der 
Boden für eine Beschlußfassung über das Berechtigungswesen ge- 
ebnet. Nahezu mit Stimmeneinheit wurde der Grundsatz der Gleich- 
oerechtigung angenommen. Zur Überleitung von einer für ein be- 
stimmtes Studienfach weniger geeigneten Bildungsanstalt in die Hoch- 
schule nahm man akademische Vorkurse in Aussicht. 
Es kam nun weiter in Frage, ob das Frankfurter und Altonaer 
5ystem zu einer allgemeinen Einrichtung zu erheben, oder welche 
Stellung sonst dazu einzunehmen sei. 
Der Verzicht auf einen Widerspruch gegen die Gleichberech- 
tigung war der klügste Schachzug gewesen, den der Gymnasialverein 
tun konnte, um den allgemeinen Übergang zum Frankfurter System 
zu verhindern, denn fortan verlor dies einen seiner Vorzüge, indem 
es nun für die Eltern sehr viel geringeren Wert behielt, den Zeit- 
punkt der Wahl unter den verschiedenen Schularten möglichst hinaus- 
zuschieben. Die beiden Generäle in der Versammlung, . der General- 
nspekteur des Militär-Erziehungs- und -Bildungswesens und der Kom- 
nandeur des Kadettenkorps, traten nach der Annahme der Gleich- 
Derechtigung nun auch ihrerseits nicht für den lateinlosen Unterbau 
als allgemeine Einrichtung ein, sondern befürworteten nur mit großem 
Nachdruck die Begünstigung einer allmählichen Erweiterung des Frank- 
furter und Altonaer Systems. In diesem Sinne entschied sich denn 
ıuch die Konferenz. 
In Sachen der 1892 auf den Vollanstalten eingeführten Abschluß- 
prüfung nach dem sechsten Schuljahr stimmte die Mehrheit für Wieder- 
Abschaffung. Der bei ihrer Einführung hauptsächlich maßgebend ge- 
wesene schulpolitische Zweck, den bis dahin wenig gedeihenden 
Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich, Il.
	        
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