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Ausser den vorstehenden Musik -Instituten erteilen noch eine
grosse Zahl von Musiklehrern, unter denen sich hervorragende
Künstler und Künstlerinnen befinden, Unterricht auf allen Gebieten
der Tonkunst. Das Gleiche gilt von dramatischem Unterricht.
Nähere Angaben hierüber enthält das Adressbuch der Städte
Hannover und Linden.
Unterrichtsanstalten
für Blinde und Sprachgebrechliche.
Blindenanstalt, Kirchröderstrasse 22.
Die Anstalt, gegründet 1843, nimmt Knaben und Mädchen
aller Glaubensbekenntnisse auf, denen die Sehkraft in dem Maasse
fehlt, dass sie an dem Unterricht in gewöhnlichen Schulen nicht
teilnehmen können, die aber im übrigen körperlich und geistig
gesund und sittlich unverdorben sind. Die Aufzunehmenden sollen
in der Regel nicht unter 7 Jahr und nicht über 40 Jahr sein.
Die Anstalt gewährt den Zöglingen Wohnung,. Pflege, Kost.
Kleidung und je nach ihren Fähigkeiten, religiösen, wissenschaft-
lichen, musikalischen und gewerblichen Unterricht. Der Ver-
pflegungsbeitrag beträgt jährlich für Einheimische 400 M., für
Auswärtige 500 M. Für Kleidung beim Eintritt 60 M. Ermässigung
tritt ein, wenn durch obrigkeitliches Zeugnis das Unvermögen der
Angehörigen, den vollen Betrag zu zahlen, nachgewiesen wird.
Das Aufnahmegesuch muss mindestens drei Monate vor Eintritt
durch die Obrigkeit an die Kommission der Blindenanstalt mit
den erforderlichen Zeugnissen eingesandt werden.
Die Ausbildung erfordert 4—8 Jahre, bei frühzeitigem Ein:
tritt noch längere Zeit. Im Oktober 1905 betrug die Zahl der
Zöglinge 125.
Mit der Anstalt verbunden ist: 1) die Vorschule für blinde
Kinder von 4—10 Jahren, der Jahresbeitrag beträgt gleichfalls
400 respektive 500 M., für Kleidung beim Eintritt 60 M.; 2) eine
Nebenanstalt für später Erblindete; 3) ein Blindenheim für weib-
liche Zöglinge; 4) ein Heim für blinde Männer, letzteres Kirch-
röderstrasse 83.