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‚ Süllen
wendung von Unterlagplatten, insbesondere für Schwellen aus
weichem Holze, zu empfehlen.
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8, 21.
Die Anwendung von Steinunterlagen ist bei neuen Bahnen nur
da anzurathen, wo die Bettung den widerstandsfähigen Boden er-
reicht. Es müssen jedoch dann, namentlich bei stark gekrümmten
Gleisen, die Schienen an den Stössen so miteinander verbunden
sein, dass eine Veränderung der Spurweite vollständig verhindert
wird.
8. 22.
Oberbau- Anordnungen aus Eisen haben sich in technischer
Beziehung bewährt.
Eiserner
Oberbau.
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8, 23.
SAG
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enden
(1) Für die Herstellung von Brücken ist als Baumaterial in erster
Linie Stein zu empfehlen; auch Holz ist zulässig, jedoch gegen
Feuersgefahr entsprechend zu schützen. Die tragenden Theile der
Fahrbahn von Brücken aus Eisen oder Stahl sollen aus gewalztem
oder geschmiedetem Material bestehen.
(2) Alle Brücken sind sowohl vor der Inbetriebnahme als auch
in bestimmten Zeitabschnitten während des Betriebes in Bezug
auf Betriebssicherheit genau zu untersuchen.
Brücken.
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7113
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. ‘ z . Schutz- und
Die Anbringung von Streichschienen (Schutz- oder Zwang- streichschienen.
schienen) ist, ausser bei Schienenkreuzungen und Krümmungen mit
ungewöhnlich kleinen Halbmessern, überflüssig.
8, 24.
Ss. 25.
WI
AN
Kreuzungen zweier Bahnen, deren Gleise in gleicher Höhe Kreuzungen.
liegen, sind zulässig.
Ss, 26.
y Sp
mil
Vi
Einfriedigungen der Bahn sind nicht erforderlich. ;
3. 27.
Absperrungen von Wegeübergängen sind nicht erforderlich.
Einfriedigungen.
Schranken.