Full text: Grundzüge für den Bau und Betrieb der Lokal-Eisenbahnen

3, al 
int 
\ m. 
ma 
15 
8. 50. 
An jeder Lokomotive muss ein zuverlässiges Manometer ange- 
bracht und auf dem Zifferblatt desselben die grösste zulässige 
Dampfspannung durch ein in die Augen fallendes Zeichen ange- 
geben sein. 
Manometer- 
8. 51. 
UN, 
(1) Jeder Lokomotivkessel muss wenigstens mit zwei von einander un- 
abhängigen Vorrichtungen zur zuverlässigen Erkennung des Wasser- 
standes im Kessel versehen sein, von denen mindestens eine so ein- 
gerichtet ist, dass die Höhe des Wasserstandes vom Stande des 
Führers aus ohne besondere Versuche fortwährend erkennbar ist; 
auch muss ein in die Augen fallendes Zeichen des zulässig niedrigsten 
Wasserstandes angebracht sein. 
(2) Werden Probirhähne angebracht, so müssen deren mindestens 
zwei vorhanden sein, von welchen der unterste 100 mm über der 
Decke des Feuerkastens steht. 
Wasserstands- 
Zeiger. 
el 
HN 
KA 
2 und 
AD! 
e 
8. 52. ; 
(1) Am Kessel sind wenigstens zwei von einander unabhängige yorriktungen. 
Speisevorrichtungen anzubringen, von denen mindestens eine unab- 
hängig von der Bewegung der Lokomotive wirken kann, jede allein 
aber zum Speisen des Kessels ausreicht. 
(2) An der ‚Stelle, wo die Speisevorrichtungen in den Kessel 
einmünden, müssen Vorrichtungen zur selbstthätigen Verhinderung 
des Wasserabflusses aus dem Kessel angebracht sein. 
SD, 
CM 
8, 53. 
Jede Lokomotive soll mit einer Vorrichtung zur Leitung von Wärmröhren, 
Kesseldampf durch die Saugeröhren der Speisevorrichtungen nach 
dem Wasserkasten des Tenders versehen sein. 
8. 54. 
Jede Lokomotive ist mit einer Dampfpfeife und erforderlichen Signalmittel. 
Falles (8. 109) mit einer Signalglocke zu versehen. 
in 
seine 
300 
at 
8. 55. 
(1) Unter dem Feuerkasten muss sich ein festanschliessender, Aschkasten. 
mit beweglichen Klappen versehener Aschkasten befinden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.