Full text: Grundzüge für den Bau und Betrieb der Lokal-Eisenbahnen

‚WIe 
3} Qdrh 
19 
ma 
a) bei Normalspurbahnen: 
bei Krümmungen von 50 m Halbmesser 1,4 m 
75 » 2,0 
100 , 2,4 
125 , 2,8 
150 . 3,1 
180 , 3,5 » 
210 , 3,9 
250 . 4,3 
300 „ 4,8 
Aw 
Zinan, 
DS, 
alien 
m 
MM der 
NIE 
Ne] 
b) bei Schmalspurbahnen 
ist eine Vergrösserung des Radstandes zulässig, u. z. 
bei 1000 mm Spurweite um 0,2 m, 
bei 750 mm Spurweite um 0,3 m. 
(2) Die Betriebssicherheit wird auch bei grösseren Radständen 
nicht gefährdet. 
(3) Bei dreiachsigen Wagen soll die Mittelachse entsprechend ver- 
schiebbar sein. 
(4) Die Anwendung von Lenkachsen ist zu empfehlen. 
(5) Bei mehrfacher Anwendung von Krümmungen mit weniger als 
50 m Halbmesser (Dampfstrassenbahnen) sind für alle Spurweiten 
entsprechend kleinere Radstände zu wählen. 
“az 
8. 74, 
z°nde 
Gpfier 
2 Je) 
SEP D3 
3 Des 
(1) Das Untergestell des Wagens soll in der Regel nicht länger Wagengestelle. 
sein, als das Doppelte des Radstandes. 
(2) Die Untergestelle aller Wagen sollen mit kräftigen Verstrebungen 
so gebaut sein, dass der Rahmen ohne aussergewöhnliche gewalt- 
same Einwirkungen nicht aus seiner rechtwinkeligen Form ver- 
schoben werden kann. KEiserne Langträger sowie Untergestelle 
ganz aus Eisen haben sich bewährt. 
8. 75. 
Dell] 
ME 
AN 
„af 
Ya“ 
ray 
rauf 
(1) Sämmtliche Personen-, Post- und Gepäckwagen, sowie die als 
Schlusswagen laufenden Güterwagen, sind mit den erforderlichen 
Signalstützen zu versehen. Für die Hülsen der Laternenstützen 
werden die in 8, 141 der technischen Vereinbarungen für Haupt- 
bahnen aufyeführten Formen und Maasse empfohlen, 
Signalstützen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.