(2) Die Stützen sind so am Wagen zu befestigen, dass alle Theile
der aufgesteckten Signallaternen noch 100 mm von der Begrenzungs-
linie des lichten Raumes entfernt bleiben.
8. 76.
Achslager.
Die allgemeine Einführung einer flüssigen Oelschmiere wird als
höchst wünschenswerth erachtet. Die Achslager sollen möglichst
einfach sein, einen dichten Verschluss gegen Staub und Schmiere-
verlust gewähren, und eine leichte Ueberwachung und Untersuchung
gestatten.
8, 77.
Federn.
Alle nicht in Arbeitszügen laufenden Wagen sollen auf Federn
von Stahl oder Gummi ruhen.
8. 78.
Bremsen.
(1) Die Wagenbremsen müssen so beschaffen sein, dass damit auch
bei beladenen Wagen annähernd eine Feststellung der Achsen er-
zielt werden kann.
(2) Die Anwendung von durchgehenden und Gruppenbremsen ist
zu empfehlen.
8. 79.
Die Bremsen müssen so angeordnet sein, dass die Brems-
kurbeln beim Festbremsen rechts gedreht werden.
8. 80.
A e- An allen Wagen derjenigen Bahnen, auf denen die grösste
zulässige Fahrgeschwindigkeit mehr als 20 km i. d. St. beträgt,
sind an beiden Enden elastische Zug- und Stossvorrichtungen an-
zubringen. Findet Wagenübergang nach Hauptbahnen nicht statt,
so sind Mittelbuffer mit selbstthätiger oder doch möglichst einfacher
Kuppelung zu empfehlen.
8. 81.
Verschluss der
Personenwagen,
(1) Jede Thür, welche sich in der Langseite eines Personenwagens
befindet, soll an der Aussenseite eine mit Handgriff versehene
Verschlussvorrichtung haben. .