25
11eh
Jet
Bremsnrozente
für eine Geschwindigkeit
von (km i. d, St.)
20 | 30
1: N 0
= 1:400 | 2,5
1:200 5,0
1:150 | 6,7
1:100 10,0
1:80 1 125
1:70 1 143
1:60 | 16,7
1:50 / 20,0
1:40 25,0
6
7
7
5 —
11
12
14
16
18
3
22
57
a
3”
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8
9
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4a
MEN
Nr
MH
E47
SPP
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n:N-
Ui.
FEN
EUR
(2) Für die Berechnung der Bremsprozente nach dieser Tabelle
ist maassgebend:
a) diejenige grösste Geschwindigkeit, welche bei dem Zuge auf
der betreffenden Strecke in Anwendung kommen darf;
b) diejenige Bahnneigung (Steigung oder Gefälle), welche dar-
gestellt wird durch die gerade Linie, welche zwei auf der
betreffenden Strecke in 500 m Entfernung liegende, den
grössten Höhenunterschied zeigende Punkte des Längenprofils
der Bahn mit einander verbindet;
dass bei der Berechnung der Bremsprozente nach Achsen
eine unbeladene Güterwagenachse stets gleich einer halben
Achse gerechnet wird, wobei ein Güterwagen als unbeladen
gilt, wenn er mit weniger als !/, seiner Tragfähigkeit be-
lastet ist, und dass Personen-, Post- und Gepäckwagen stets
als beladen angenommen werden;
dj) dass für Geschwindigkeiten unter 20 km i. d. St. die in der
Tabelle für 20 km angeführten Bremsprozente gelten;
e) dass bei der Verwendung von Schiebe-Lokomotiven die Ge-
schwindigkeit von 20 km i. d. St. maassgebend ist.
(3) Für Geschwindigkeiten und Neigungen, welche zwischen den
in der Tabelle aufgeführten liegen, können die Bremsprozente
durch Zwischenschaltung ermittelt werden,
(4) Für Bahnstrecken mit Neigungen von mehr als 1:40 (25 %/qo)
sind für das Bremsen der Züge besondere Vorschriften zu erlassen.