Forſttechniſches Unterrichtswefen.
| Betrag
ass | : für
Kap. Tit. Ausgabe. das Gtats-
| jahr 1906
E E
4. Allgemeine Ausgaben.+)
1. |Real- und Kommunallaſten und Koſten der örtlichen Rommunal-
und Volizeiverwaltung in fisfalifchen Guts= und Amtsbezirken 1 782 000
und zeitweife Vergütungen an Stelle von
Naturalabgaben Re 586 000
ı 2a. [Beiträge zur Kranfenverficherun
g der Arbeiter und Ausgaben
auf Grund des Gefetes über die Snvalidenverficherung im
Foritwirtichaftsjahre 1. Oktober 1905/1908. Ausgaben auf Grund
der Unfallverficherungsgefege und des Unfallfürforgegefeßes
ſowie Ausgaben für die Unfallverficherung bei den Yorlt:
afademien und Beiträge zum Penjionsfaffenverbande für Ge-
meindeforjtfchugbeamte des Regierungsbezirtg Wiesbaden) 640 000
Die Beiträge zur Krankenverficherung der Arbeiter und
| Ausgaben auf Grund des Geſetzes über die Juvalidenverſicherung
| bei den Forjtafademien werden nach Dem Etatsjahre verrechnet.
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3 Unterftügungen für ansgefchiedene Beamte, ſowie Penſionen und
| Unterſtüßungen für Witwen und Waiſen von Beamten. 194 000
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| 2. | Ablöſungsrenten
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| 4. [Koſten der dem Forftfistus auf Grund rechtlicher Verpflichtung
| obliegenden Armenpflege mit Einſchluß von rund 30000 M.,
| welche im Durchſchnitt alljährlich als Beiträge der Forſtver-
waltung zur Forſtarbeiter-Ünterſtütungskaſſe zu Clausthal im
| Regierungsbezirke Hildesheim gezahlt werden. . - 2... 102 000
: Ünterſtüßungen aus ſouſtiger Veranlaſſung, einſchließli< ein-
maliger Unterjtügungen für Perſonen, welche, ohne die Eigen-
ſchaft von Beamten zu haben, im Dienſte der Forſtverwaltung
beſchäftigt werden oder beſchäftigt geweſen ſind, ſowiefür Hinter-
bliebene ſolcher Perſonen C E
| 40 000
| 6.) | Ankauf von Grundſtücken zu den Forſten iR Shan 1.050 000
(Die zur Verſtärkung des Kulturfonds (Kap 222)
erforderlichen Beträge können aus dieſem Fonds entnommen
werden).
Sume Kap 4 394 000
Hierzu: h re 366 000
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| *) Zu Kap. 2 Tit. 9, 9, 19 und 21, Kap. 3 Tit. 6 und 8
| ſowie Kap. 4 Tit. 3, 5 und 6:
| Die am Jahresfchluffe verbleibenden Beitände Eönnen zur
Verwendung in die folgenden Jahre übertragen werden.
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. Fm Anſchluß hieran wird folgendes bemerkt:
Wie aus dem Auszuge hervorgeht, laufen die Einnahmen Und Ausgaben der forſt-
lichen Lehranſtalten durch den Staatshaushalts-Etat; dementſprechend iſt das geſamte
Etats-, Kaſſen- und Rechnungsweſen derſelben im allgemeinen wie bei den rein-
+4) Kap. 4 iſt für die allgem. Ausgaben der geſamten Forſtverw. einjchl. der forſtl. Lehranſtalten beſtimmt, daher
iſt hier das vollſtändige Kap. abgedru>t.
+47) Zu dieſem Tit. befindet fich auf ©. 17 der Anl. Bd. I Nr. 2 (Forſtverw.) zum Staatshaushalts-Etat für
1906 folgende Bemerkung: N
„sn dieſem Betrage ſin> 240 M. für die Verſicherung der Lehrer,
bei einer privaten Geſellſchaft gegen Unfall mitenthalten. Die Lehrer und
werden bei Kap. 2 Tit. 12 vereinnahmt.
die Prämien aus der Staatskaſſe gezahlt.
Studierenden und Diener der Forſtakademien
Studierenden zahlen die Beiträge ſelbſt. Sie
Nur für die im Beamten- oder Arbeiterverhältnis ſtehenden Diener “werden
Der Wortlaut des Titels iſt entſprechend erweitert worden.“ D. Verf.