Full text: Das technische Schulwesen

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ACC 
Die praktische Tätigkeit von Lehrern technischer Fächer hat von 
zwei Seiten her Bekämpfung erfahren: von Zivilingenieuren, beratenden 
Ingenieuren und Privatarchitekten einerseits und. von den vorgesetzten 
Behörden andererseits. - 
Die erstere Gruppe begründet ihre Stellungnahme ‘mit der Konkur- 
renz, die ihr von den festangestellten technischen Lehrern gemacht werde. 
Dagegen hat im Juli 1914 der zweite internationale Kongress der beraten- 
den Ingenieure zu Bern (Frankfurter Ztg. No. 201 vom 22. 7. 1914) als 
beratenden Ingenieur nur denjenigen bezeichnet, welcher ...... „unab- 
hängig von öffentlicher Beamtenschaft . .. handelt“ ; dabei aber ausdrück- 
lich die an Hochschulen wirkenden Ingenieure nicht als öffentliche Beamte 
angesehen, sie also als beratende Ingenieure anerkannt. — Die vorge- 
setzten Behörden befürchten vielfach, die private Tätigkeit könne die 
hauptamtliche Arbeit beeinträchtigen. 
An gewisse Gründe, die den technischen Lehrer zur Privattätigkeit 
treiben, hat man dabei aber wohl nicht genügend gedacht. Gewiss, auch 
der Wunsch Geld zu verdienen, spielt — wegen der verhältnismässig 
geringen Höhe der hauptamtlichen Einnahmen — eine Rolle. Aber wenn 
ich von meiner eigenen Erfahrung ausgehe, glaube ich sagen zu müssen: 
das ist wenigstens in sehr vielen Fällen nicht die Hauptursache der 
privaten Betätigung technischer Lehrer. Vielmehr muss jeder technische 
Lehrer sich tagtäglich sagen: „Wenn du nicht dauernd in unmättelbarer 
lebendiger Fühlung mit der ausführenden Praxis bleibst, so verknöcherst 
du unrettbar. Und ist erst einmal diese Fühlung verloren, so ist sie 
nicht mehr zu gewinnen. Die Hörer aber merken dies sofort.“ Das 
erlebt ja auch der technische Lehrer immer wieder an einzelnen Kollegen 
und sieht die Folgen. 
Für wie wertvoll in den Vereinigten Staaten die Privattätigkeit der 
Hochschulprofessoren gehalten wird, hat Matschoss in der Zeitschrift des 
Vereins deutscher Ingenieure 1913 S. 1533 dargelegt. Er schreibt: 
„Einer der Präsidenten einer grossen technischen Hochschule sagte 
mir, er erlaube es nicht nur, sondern er verlange es von seinen Profes- 
soren, und ein anderer antwortete mir, dass eine Universität, die Grosses 
leisten wolle, neben den 4000-Dollar-Professoren auch 25000-Dollar- 
Professoren haben müsse. Da aber ein solches Gehalt auch die reichste 
Universität nicht selbst bezahlen könne, so liege die Notwendigkeit vor, 
Gelegenheit zu eigener gewinnbringender Arbeit zu geben.“ 
Gewiss soll die Privattätigkeit technischer Lehrer nicht ausarten, der 
Lehrbetrieb darf darunter nicht leiden. Ob das aber beim einzelnen 
Lehrer der Fall ist, lässt sich nur in längerer Frist feststellen, nicht aus 
Einzelfällen und sich anschliessenden Denunziationen. 
Ich betone nochmals: praktische Betätigung ist beim Lehrer tech- 
aischer Fächer im tiefsten Grunde keine Einkommensfrage, sondern eine 
Bedingung für wissenschaftliche und damit pädagogische Leistung und 
Frische. Wollte aber der Staat die Geldfrage noch mehr ausscheiden, 
So hätte er bis zu einem gewissen Grade die Möglichkeit hiezu. Er ver- 
wende die technischen Lehrer gleichzeitig in staatlichen (oder kommunalen) 
Aemtern. Matschoss fand an einer amerikanischen Universität den leiten- 
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