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Die praktische Tätigkeit von Lehrern technischer Fächer hat von
zwei Seiten her Bekämpfung erfahren: von Zivilingenieuren, beratenden
Ingenieuren und Privatarchitekten einerseits und. von den vorgesetzten
Behörden andererseits. -
Die erstere Gruppe begründet ihre Stellungnahme ‘mit der Konkur-
renz, die ihr von den festangestellten technischen Lehrern gemacht werde.
Dagegen hat im Juli 1914 der zweite internationale Kongress der beraten-
den Ingenieure zu Bern (Frankfurter Ztg. No. 201 vom 22. 7. 1914) als
beratenden Ingenieur nur denjenigen bezeichnet, welcher ...... „unab-
hängig von öffentlicher Beamtenschaft . .. handelt“ ; dabei aber ausdrück-
lich die an Hochschulen wirkenden Ingenieure nicht als öffentliche Beamte
angesehen, sie also als beratende Ingenieure anerkannt. — Die vorge-
setzten Behörden befürchten vielfach, die private Tätigkeit könne die
hauptamtliche Arbeit beeinträchtigen.
An gewisse Gründe, die den technischen Lehrer zur Privattätigkeit
treiben, hat man dabei aber wohl nicht genügend gedacht. Gewiss, auch
der Wunsch Geld zu verdienen, spielt — wegen der verhältnismässig
geringen Höhe der hauptamtlichen Einnahmen — eine Rolle. Aber wenn
ich von meiner eigenen Erfahrung ausgehe, glaube ich sagen zu müssen:
das ist wenigstens in sehr vielen Fällen nicht die Hauptursache der
privaten Betätigung technischer Lehrer. Vielmehr muss jeder technische
Lehrer sich tagtäglich sagen: „Wenn du nicht dauernd in unmättelbarer
lebendiger Fühlung mit der ausführenden Praxis bleibst, so verknöcherst
du unrettbar. Und ist erst einmal diese Fühlung verloren, so ist sie
nicht mehr zu gewinnen. Die Hörer aber merken dies sofort.“ Das
erlebt ja auch der technische Lehrer immer wieder an einzelnen Kollegen
und sieht die Folgen.
Für wie wertvoll in den Vereinigten Staaten die Privattätigkeit der
Hochschulprofessoren gehalten wird, hat Matschoss in der Zeitschrift des
Vereins deutscher Ingenieure 1913 S. 1533 dargelegt. Er schreibt:
„Einer der Präsidenten einer grossen technischen Hochschule sagte
mir, er erlaube es nicht nur, sondern er verlange es von seinen Profes-
soren, und ein anderer antwortete mir, dass eine Universität, die Grosses
leisten wolle, neben den 4000-Dollar-Professoren auch 25000-Dollar-
Professoren haben müsse. Da aber ein solches Gehalt auch die reichste
Universität nicht selbst bezahlen könne, so liege die Notwendigkeit vor,
Gelegenheit zu eigener gewinnbringender Arbeit zu geben.“
Gewiss soll die Privattätigkeit technischer Lehrer nicht ausarten, der
Lehrbetrieb darf darunter nicht leiden. Ob das aber beim einzelnen
Lehrer der Fall ist, lässt sich nur in längerer Frist feststellen, nicht aus
Einzelfällen und sich anschliessenden Denunziationen.
Ich betone nochmals: praktische Betätigung ist beim Lehrer tech-
aischer Fächer im tiefsten Grunde keine Einkommensfrage, sondern eine
Bedingung für wissenschaftliche und damit pädagogische Leistung und
Frische. Wollte aber der Staat die Geldfrage noch mehr ausscheiden,
So hätte er bis zu einem gewissen Grade die Möglichkeit hiezu. Er ver-
wende die technischen Lehrer gleichzeitig in staatlichen (oder kommunalen)
Aemtern. Matschoss fand an einer amerikanischen Universität den leiten-
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