Full text: Philosophie der Mathematik und Naturwissenschaft

A RELATIONEN UND IHRE VERKNÜPFUNG. STRUKTURD.URTEILE 7? 
bar aufße- dient, aus dem „genus proximum“© derjenigen Gegenstandskategorie, 
7 ich, x) De auf welche sich ihre Leerstelle x bezieht, einen neuen Gegenstandsbegriff 
GC "Ei en zu bilden, wird durch das Beispiel 3. der Definition von „Primzahl“ 
| 1 - . ° ° ° . 
On en hinreichend deutlich sein. Unter den abgeleiteten Urteilsschemen treten 
1 ° . 
zz ferner auch solche auf, welche überhaupt keine Leerstelle mehr besitzen, 
Beispiel 2: das sind die „einschlägigen Urteile‘ unseres Sachgebietes. 
‚x (der be- Wenn wir von jedem dieser Urteile wüßten, ob es wahr ist oder nicht, so 
g R(xy). besäßen wir eine vollkommene Kenntnis über die Gegenstände der zu- 
ıt ein y, zu grunde gelegten Kategorien hinsichtlich der an ihnen unmittelbar auf- 
„ sind durch 10 gewiesenenen Grundrelationen. Die logische Struktur eines solchen 
rbar wie V 10 Urteils kann zureichend nur dadurch beschrieben werden, daß man an- 
lem Index x gibt, in welcher Weise, Reihenfolge und Kombination unsere 7 Prin- 
‚utionsfähig- zipien an seinem Aufbau aus den Grundrelationen beteiligt sind. Von 
Im Dienste der alten Lehre, daß ein Satz immer aus Subjekt, Prädikat und Kopula 
en unmittel- bestehe, sind wir hier unendlich weit entfernt. Die dargelegte Syntax der 
ner auch die Relationen gibt einen festen Ausgangspunkt für eine logische Kritik 
— y hinzu- der Sprache. 
Vgl. z. B. die Ausführungen von Russell (Einführung in die mathematische Philo- 
In der ebenen sophie, deutsch München 1923, Kap. 16) über den nicht deiktisch gebrauchten be- 
darin, daß sic 20 stimmten Artikel (wie im Satz: die durch die beiden voneinander verschiedenen Punkte 
} an 4, B hindurchgehende Gerade geht auch durch C hindurch). — Generell heißt ein 
Urteil, bei dessen Aufbau niemals das Prinzip 5. der Ausfüllung durch einen unmittel- 
bar aufgewiesenen Gegenstand (‚dieser da‘) herangezogen wird. Der Gegensatz dazu 
ist partikulär. (Man könnte noch unterscheiden den rein partikulären Fall, wo nur 
5., niemals /7, oder X, zu Ausfüllung verwendet wird, von dem „gemischt“ generell- 
ine Gerade (g) partikulären.) Ein Gegenstand a erweist sich als Sonderwesen, wenn er durch eine 
einschlägige generelle Eigenschaft vollständig gekennzeichnet ist; d. h. wenn unter 
Ausschaltung des Prinzips 5. eine Eigenschaft konstruiert wurde, welche dem Gegen- 
stand a, aber keinem anderen der betreffenden Kategorie zukommt. Existenz ist 
keine von 30 aussagbar nur von etwas so durch eine Eigenschaft Beschriebenem, nicht von etwas 
" 9 sichen Genanntem, X, trägt notwendig eine Leerstelle als Index (zur Kritik des ontologischen 
YVZP " Gottesbeweises verwertbare Bemerkung). Innerhalb des Zahlenreiches ist 1 ein Sonder- 
wesen, weil 1 die einzige Zahl ist, welche auf keine andere folgt. Alle Zahlen der 
30 Zahlenreihen sind Sonderwesen. Hierauf beruht in erster Linie das Gefühl des 
Geheimnisvollen an der Zahl, die Zahlenmagie: daß in der Zahlenreihe der Geist aus sich 
‚tionen. eines eine unendliche Mannigfaltigkeit wohlcharakterisierter Sonderwesen erzeugt; nach- 
ierte Anwen- fühlbar auch für uns z. B. in dem undurchsichtigen Gesetz der Verteilung der Prim- 
} . zahlen. Nicht minder beruht aber auf der freien Herstellbarkeit und dem individuellen 
OBEN ID an- Charakter der Zahlen ihre Verwendung zur exakten theoretischen Erfassung des Wirk- 
uch mit dazu 40 lichen. Für die Punkte im Raume trifft das genaue Gegenteil zu: Eine aus den geome- 
ıilche mit nur trischen Grundrelationen ohne Aufweisung einzelner Punkte, Geraden oder Ebenen ab- 
> eine solche, geleitete Eigenschaft, die €inem Punkte zukommt, kommt auch jedem andern zu. In 
Logik dazu dieser begrifflichen spiegelt sich die anschauliche Homogenität des Raumes wieder. 
n L0ß Eben hierauf zielt die das Wesen „ähnlicher“ Figuren in der Geometrie prinzipiell 
erfassende Leibnizsche Erklärung: „Ähnlich ist das, was für sich beobachtet nicht 
1) aufgestellten voneinander unterschieden werden kann.“ (Mathemat. Schriften, ed. Gerhardt, V, 
S. 180.) 
x des Produkt-
	        
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