Full text: Ueber Weichenthürme und verwandte Sicherheits-Vorrichtungen für Eisenbahnen

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aus Schmiedeeisen, nach den auf den Braunschweigischen Bahnen eingeführten 
Normalien hergestellt sind. 
Eine Compensation in den Gestängen ist deshalb überflüssig, weil die 
Ausdehnung nur den Riegel bewegt, sodass letzterer — je nach der Tempe- 
ratur — etwas weniger oder mehr eingeschoben wird. 
Die Gestänge ruhen auf 3 Meter von einander montirten Rollen, welche 
letzteren zum Theil auf abgeschnittenen Schwellhölzern mit Schraubenbolzen 
befestigt, oder auf kleinen Sockelquadern mit Blei vergossen sind. Die Röhren- 
stränge sind endlich derart angeordnet, dass beim Einschieben der Riegel — als 
der wichtigsten Function — dieselben auf der grössten Länge auf Zug und 
in den kürzeren Längen auf Druck in Anspruch genommen werden. 
Erfahrungsresultate über diese Anlagen. 
In der Beantwortung der diesjährigen „Technischen Fragen (Frage 6) des 
Vereins deutscher Eisenbahnen“ sind seitens der Braunschweigischen Direction 
die Resultate dieser Einrichtungen als „sehr gut“ bezeichnet, da sie für die 
gegebenen Fälle unfraglich mit verhältnissmässig geringen Anlage- und mit bis 
jetzt fast gar keinen Unterhaltungskosten die Sicherheit wesentlich erhöht haben, 
Der Effect dieser einfachen Verriegelungen kann aber immer nur ein auf be- 
stimmte einzelne Fälle beschränkter bleiben, da derselbe nur für diese Sicherheit 
bietet und einer weiteren Combination nicht fähig ist. 
Partielle Unvollkommenheit dieser Anlagen. 
Es können Fälle eintreten, in welchen eine Hauptfahrlinie durch Repa- 
raturen an Gleisen oder Weichen oder durch Unfälle gesperrt ist, so dass der 
Verkehr nur über das zweite Gleis allein gelenkt werden kann. Alsdann ist 
die Signalisirung der Züge, in Folge der veränderten Weichenstellung, nicht 
möglich und es empfiehlt sich dann, den Bolzen des Riegels herauszunehmen, 
um — unabhängig von demselben — Signale und Weichen zu manipuliren. 
In solchen Ausnahmefällen ist aber alsdann die grösste Vorsicht anzu- 
wenden und der betreffende Aufsichtsbeamte (was zwar bereits durch das Bahn- 
polizei-Reglement gesetzlich vorgeschrieben) stricte anzuweisen, vor jedem 
Zuge jede Weiche selbst zu controliren oder noch besser selbst zu stellen, 
da durch die lange Gewöhnung an die Combination der Bewegungen und deren 
Wechselwirkung, der gewöhnliche Weichensteller — nach specieller Erfahrung 
auf den Braunschweigischen Bahnen — sich in einen Ausnahmezustand nur 
sehr schwer findet und daher — während der, wenn auch kurzen Dauer des- 
selben — leicht Irrthümer begehen kann. Die Zweckmässigkeit der Anwendung 
der einfachen Verriegelungen dürfte durch vorstehende Beispiele genügend be- 
leuchtet und präcisirt sein, sie leiden sämmtlich an dem Hauptfehler, dass die 
Weichen erst unmittelbar mit der Hand gestellt werden müssen, während ein 
interlocking-Apparat mit der gleichen Anzahl der Hebel und Gestänge, neben 
der Sicherung der Fahrrichtungen, auch die rasche und bequeme Stellung 
der Weichen von einem Punkte (ohne das gefährliche und zeitraubende Hin- 
und Herlaufen der Wärter) gleichzeitig ermöglicht. — Es ist daher im Allge- 
meinen rathsamer, in complicirten, ja selbst auch bei den einfachsten Fällen, 
sofern ein lebhafter Verkehr durch dieselben vermittelt werden muss, nicht das 
Palliativmittel der einfachen Verriegelung; sondern das vollendetere — wenn 
auch theurere — System der Weichenthürme zu adoptirem
	        
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