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B. Centralisirte Weichenstellung ohne mechanische
Combination mit Signalen.
Das Bedürfniss zu derartigen Anlagen ist — mit Rücksicht auf die grosse
Zahl von Weichenthürmen auf den Braunschweigischen Bahnen — für diese
nur ein untergeordnetes, und wird die Beschreibung von drei derartigen aus-
geführten grösseren Anlagen genügen.
Die Hauptvortheile einfach centralisirter Weichenstellungen sind weniger
in der Sicherung bestimmter Fahrstrassen für geschlossene Züge, als in der
raschen, ökonomischen und für den Wärter gefahrlosen Stellung
von Weichen zu suchen. Sie sind zu Rangirzwecken bei geneigten Ablauf-
gleisen fast unentbehrlich (Denkschrift des Ober-Bauraths Dr. Scheffler vom
8. November 1873 über Rangiren), da sie das unsichere Zurufen, Signalisiren
behufs Umstellung der Weichen in die einzelnen Vertheilungsgleise vereinfacht,
die Zahl der Weichensteller vermindert und das höchst gefährliche Durchlaufen
und Ueberspringen der Gleise — welches auf jeder Bahn schon Menschen-
leben gekostet hat — überflüssig macht,
Da der Wärter sämmtliche Stellhebel unmittelbar vor sich hat, kann er
— Ohne sich über das Maass anzustrengen — mehr Weichen, als bei de-
centralisirter Anlage bedienen, und kann diese Zahl unbedenklich in Rangir-
gleisen 12 bis 18 Weichen erreichen. Selbstverständlich ist die Art der Ein-
richtung der Hebelstellung, die Zusammengehörigkeit, Uebersicht, Entfernung
der Weichen und die Frequenz auf diese Ziffer von Einfluss, indess erscheint
es im Allgemeinen durchaus motivirt, die Ansprüche an die Leistungen des
Wärters zu steigern, wenn ihm durch mechanische Einrichtungen ein wesent-
licher Theil der Arbeit abgenommen ist.
Zweck und
Nutzen
lerselben.
Centralisirte Weichenstellung vor der Bahnhofshalle in
Braunschweig.
(Tafel I, Fig. 6.)
Diese Anlage, welche seit über 4 Jahren ohne irgend einen Unfall an
einem äusserst frequenten und gefährlichen Punkte im Betriebe sich befindet,
besteht aus 7/ Weichen, von welchen 3 Stück von Hauptzügen gegen die Spitze
befahren, mit Druckschienen versehen sind. Der Apparat (Fig. 35—37 auf
Tafel VII) zur Bewegung der Weichen ist von dem Verfasser nach den Vorschriften
des Bahnpolizei-Reglements derart construirt, dass jede einzelne Weiche nach Be-
dürfniss umgelegt und — wenn dies geschehen — sowohl in negativer, als positiver
Stellung durch einen besonderen Stellhebel durch nur eine Bewegung fest an-
gezogen werden kann, Dieser Stellhebel — von der Hand des Wärters während
der Durchfahrt der geschlossenen Züge festgehalten — sichert den Anschluss
sämmtlicher Weichenzungen, fällt aber durch ein Gewicht von selbst zurück,
sobald er losgelassen ist.
Die Weichengestänge bestehen aus 40 mm weiten Gasröhren, in üblicher
Weise zusammengeschraubt und auf je 3 m von einem Rollbock getragen.
Unmittelbar neben den Weichen selbst sind pendelartige — durch das
Gestänge umlegbare — Gegengewichte angebracht, um den sichern Schluss der
ersteren — unabhängig vom Gestänge — auszuüben; eine Einrichtung, welche
bei späteren Anlagen nicht mehr für nothwendig erachtet ist. — Ueberhaupt
ist — wie wir hier ausdrücklich und wiederholt bemerken wollen — die An-