Full text: Ueber Weichenthürme und verwandte Sicherheits-Vorrichtungen für Eisenbahnen

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5 Güterwagen, sowie die Locomotive des Schnellzuges nicht unerheblich be- 
schädigt sind. Das Personal des Rangirzuges soll das Läutewerksignal für den 
Schnellzug überhört und die Rangirbewegung im Hauptgleise für gefahrlos 
gehalten haben; durch ein sichtbares Ausfahrtssignal würde dagegen das Personal 
von der Abfahrt des Zuges sicherer in Kenntniss gesetzt und wahrscheinlich 
der Unfall vermieden sein. 
Wenn es nun nach Vorstehendem keinem Zweifel unterliegt, dass das op- 
tische Ausfahrtssignal im Allgemeinen wesentlich zur Sicherstellung des Betriebes 
beiträgt, dass der Signal- und Weichenthurm aber nothwendig ein solches 
bedingt, so spricht wiederum eine grosse Zahl gewichtiger Gründe dafür, 
dass das Ausfahrtssignal auch an demselben Maste angebracht wird, an 
welchem die FEinfahrtssignale gegeben werden.. Denn nur durch diese Dispo- 
sition wird der Abschlusstelegraph ein wirklicher Abschlusstelegraph, 
indem er sowohl den ein- als auch den ausfahrenden Zügen die Ueberschreitung 
der Bahnhofsgrenze ohne besonderes Signal verbietet. Das Verbot der 
Ausfahrt ist aber für die Sicherheit des Betriebes in vielen Fällen ebenso 
Wichtig, wie das Verbot der Einfahrt, da die Gleise der ein- und 
ausfahrenden Züge, besonders der Personen- und Güterzüge, sehr häufig sich 
kreuzen. 
Dadurch, dass die Ein- und Ausfahrtssignale an demselben Maste gegeben 
werden, kennzeichnet sich derselbe dem Fahr- und Bahnhofspersonale als der 
so wichtige Abschlusstelegraph, wogegen die getrennten Maste mit Ein- resp. 
mit Ausfahrtssignalen den gewöhnlichen Streckentelegraphen, namentlich 
bei Dunkelheit, vollkommen ähnlich schen, also mit denselben verwechselt 
werden. Aus diesem Grunde hatte die Braunschweigische Bahn den Abschluss- 
telegraphen auch nach der freien Strecke mit einer zweiten, stets weiss leuch- 
tenden Laterne versehen lassen, welche jedoch nach Erlass der Reichs-Signal- 
ordnung beseitigt, auch durch die Einführung des auf allen Braunschweigischen 
Stationen zur Anwendung gebrachten Vorsignals unnöthig geworden ist. 
Sodann ist das Erscheinen der Ein- und Ausfahrtssignale an demselben 
Maste von grosser Wichtigkeit, weil dieser Mast dann jederzeit dem Beschauer 
auf den ersten Blick Kenntniss von den soeben bevorstehenden Bewegungen 
giebt und dadurch die Operationen auf dem Bahnhofe und auf der Bahn zu- 
verlässiger regulirt, als wenn das Ausfahrtssignal an einem vom Einfahrtssignale 
weit entlegenen Punkte, der mit jenem vielleicht nicht einmal zugleich über- 
blickt werden kann, erscheint. So kann z. B. eine Rangirbewegung auf einem 
Bahnhofe sehr wohl zulässig sein, obwohl ein einfahrender Zug erwartet wird, 
dieselbe kann aber vielleicht durchaus unzulässig sein, wenn gleichzeitig 
eine Ausfahrt bevorsteht. Von dieser Sachlage wird aber das Bahnhofspersonal 
sicher nur dadurch benachrichtigt, dass ein Ausfahrtssignal überhaupt 
gegeben und dass dasselbe an demselben Abschlusstelegraphen ge- 
geben wird, weil dies dann der Ort ist, nach welchem sich alle Blicke der 
Betheiligten richten und zu richten verpflichtet sind, wenn sie Operationen 
ausführen wollen. 
Wenn der Bahnhof lang ist oder in Curven liegt, oder wenn Gebäude 
oder Wagenreihen oder andere Hindernisse die Gesichtslinie über den Bahn- 
hof beeinträchtigen, müssen die Ein- und Ausfahrtssignale mittelst Zwischen- 
telegraphen nach dem Stationsgebäude hin zur Controle für den Stations- 
vorstand fortgepflanzt werden. Hierbei dient immer der Abschlusstelegraph, 
weil derselbe, besonders bei Signal- und Weichenthürmen, die Anweisung
	        
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