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aur eine angemessene Verzinsung und Amortisation der Anlage, sondern sie
gewährt auch noch eine ungefähre Kostenersparung von 500 Mark pro Jahr.
Der Betrieb und die Wartung der Weichenthürme (vergl. An-
hang: Instruction für Signalwärter) geschah anfänglich zum Theil durch fach-
geübte Handwerker (Schlosser), und war eine nur 8stündige Dienstzeit ein-
geführt, während jetzt 12 Stunden verlangt und auch ohne grosse Anstrengung
geleistet werden. Gegenwärtig functioniren als Signalwärter nur noch gewandte,
kräftige und nüchterne Bahnarbeiter, welche vorher kurze Zeit in der Mechanik
der Apparate und im Telegraphiren angelernt werden. In allen Weichenthürmen
ist nur ein Mann beschäftigt, und nur in Braunschweig sind am Tage zwei,
in der Nacht aber auch nur einer im Dienst. Der zweite Mann am Tage be-
sorgt vorzugsweise den M orse-Apparat, daneben auch die Signale, Laternen etc.
Die Wärter müssen täglich den Apparat sauber putzen, jede Woche die
Verschlüsse, Coulissen und Gleitflächen reinigen und ölen, während die Gestänge-
rollen allmonatlich von den Gleiswärtern geschmiert werden. Der hellerleuchtete,
im Winter geheizte Apparatraum ist mit einer guten Regulator-Uhr, Tisch und
Bank ausgerüstet, und ist der Dienst in demselben ein gesuchter. Ein gewöhn-
licher Signalwärter erhält 2,4 Mark Lohn per 12 Stunden,
I. Erfahrungsresultate über den Betrieb der Weichenthurm-
anlagen auf den Braunschweigischen Bahnen,
Durch die Einrichtung der Weichenthürme mit interlocking-Hebelapparaten
ist erst vollständig der für die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes
bedeutungsvolle Grundsatz verwirklicht, dass die Bahnhöfe wie abgesperrte
Theile der Bahn angesehen werden sollen, in welchen Züge nicht anders ein-
fahren, und aus welchen Züge nicht anders ausfahren dürfen, als wenn ihnen
hierzu die Erlaubniss durch ein besonderes Einfahrts- resp. Ausfahrts-
signal gegeben wird. Der automatisch functionirende Apparat des Weichen-
thurms gleicht dem militärischen Wachtposten, der Niemanden ohne Parole
weder ein- noch auslässt, nur bestimmte Wege gestattet und hinter dem Aus-
passirenden die Thore wieder verschliessend, ihn seinem Schicksale überlässt.
Durch die mechanische Verbindung der Weichen und Signale, in Folge
dessen kein Signal eher gegeben werden kann, als bis die zu passirende
Weichenstrasse nicht nur richtig gestellt, sondern gleichzeitig alle übrigen Hebel
von Weichen und Signalen, deren Umstellung für diese Fahrstrasse gefährlich
werden könnten, ebenfalls verschlossen sind, werden — wie bereits früher
arwähnt — erst die Anforderungen der Sicherheit in vollem Umfange gewähr-
\eistet. Ausserdem sind aber seit einer Reihe von Jahren noch folgende die
allgemeine Betriebssicherheit erhöhende Maassregeln — deren Aufzählung
resp. Recapitulation Interesse darbieten dürften — auf den Braunschweigischen
Bahnen getroffen worden.
1) Die Geschwindigkeit der Courier- und Schnellzüge — welche die
Bahnhöfe ohne anzuhalten (auch die Maximal-Geschwindigkeiten auf freier
Bahn in Curven und Gefällen sind speciell vorgeschrieben), durchfahren, ist
durch besondere Bestimmungen dahin regulirt, dass zwischen den Endweichen
nicht rascher als 10 Minuten die Meile (1!/s Minute per Kilometer) gefahren
werden darf, und dass die Geschwindigkeit vor und hinter dem Bahnhofe in