Full text: Ueber Weichenthürme und verwandte Sicherheits-Vorrichtungen für Eisenbahnen

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und.Gestänge der mechanischen Weichen und Signale ebenso häufig von 
dem Ober-Ingenieur Clauss als Vertreter der Werkstätten-Verwaltung persönlich zu 
revidiren sind und dass über den Revisionsbefund ein Register geführt werden soll. . 
Ausserdem ordnen wir hierdurch an, dass der Vorstand der Bahnbau-Inspection 
mit der Revision der mechanischen Weichen zugleich eine Controle der Gestänge und 
Hebel-Apparate, sowie der electrischen Apparate verbinde und dass derselbe ‚die Be- 
dienung resp. Behandlung aller dieser Apparate, sowie auch der gewöhnlichen 
Weichen. .durch das Wärterpersonal einer öfteren Controle unterziehe und die dabei 
wahrgenommenen Mängel und Ordnungswidrigkeiten der Werkstätten- Verwaltung, resp. 
dem ‚Ober-Betriebs-Inspector oder Ober-Telegraphen-Inspector mittheile. . 
Dass die Werkstätten-Verwaltung sämmtliche Weichen, die gewöhnlichen wie 
die mechanischen, einer öfteren Controle durch den Weichen-Controleur unterziehen 
lasse, ist bereits verfügt: wir bestimmen aber noch ausdrücklich, dass diese‘ Controle 
auch hin und wieder durch den Ober-Ingenieur Clauss als Vertreter der Werkstätten- 
Verwaltung ausgeübt werde und dass der Letztere dabei zugleich die Bedienung, resp. 
Behandlung der Weichen und Hebel-Apparate mit in’s Auge fasse und die dabei wahrge- 
nommenen Mängel und Ordnungswidrigkeiten dem Vorstande der betreffenden Bahnbau- 
[nspection, resp. dem Ober-Betriebs-Inspector oder Ober-Telegraphen-Inspector mittheile. 
Ausser den im Vorstehenden den Vorständen der Bahnbau-Inspectionen und der 
Werkstätten-Verwaltung. zugewiesenen persönlichen Functionen .in Bezug auf die 
Abnahme und die_periodische Revision und Controle der; Weichen und 
Apparate bleiben selbstredend alle durch Instructionen und Verfügungen getroffenen 
Anordnungen behuf einer regelmässigen Beaufsichtigung, Untersuchung und Instanderhaltung 
Seitens der. Assistenz-Beamten, Aufseher und Wärter -in_ Kraft. In dieser Hinsicht be- 
stimmen wir hierdurch noch, dass auch die Stations-Vorstände, in Braunschweig 
Äer Stations-Inspector, sich öfters von dem guten Zustande der Weichen ‚und Hebel- 
Apparate überzeugen und alle wahrgenommenen Mängel schleunig an die competente 
Dienststelle melden sollen. 
Endlich verfügen wir hinsichtlich der Rapportirung der wahrgenommenen 
Mängel Folgendes: - 
Der Wärter meldet jeden an einer Weiche oder an einem Bahnhofs-Signale 
wahrgenommenen‘ Mangel mündlich dem Bahn-Aufseher, sobald er desselben ansichtig 
wird, in eiligen Fällen aber, wenn der Bahn-Aufseher nicht zeitig genug erscheint, sobald 
als möglich dem Stations-Vorstande und später auch dem Bahn-Aufseher. e 
Der Bahn-Aufseher beseitigt den Mangel sofort, wenn. er dazu .im Stande und 
autorisirt ist; sonst rapportirt er darüber schriftlich und in eiligen Fällen telegraphisch 
an den Vorstand der Bahnbau-Inspection. 
Wenn dem Stations-Vorstande ein Mangel gemeldet ist, requirirt derselbe je nach 
den Umständen und der Dringlichkeit entweder den Bahn-Aufseher oder rapportirt an 
den Vorstand der Bahnbau-Inspection oder nöthigenfalls an die Werkstätten- Verwaltung 
and überzeugt sich, ob dem Mangel rechtzeitig abgeholfen wird. 
Ein an einem Hebel-Apparate oder dem zugehörigen Gestänge von dem 
Wärter wahrgenommener Mangel wird mündlich oder telegraphisch zunächst dem 
Stations-Vorstande und von diesem schriftlich und in eiligen Fällen telegraphisch der 
Werkstätten- Verwaltung rapportirt. 
Die Mängel an den electrischen Apparaten der Signalthürme werden, 
nachdem sie von dem Wärter dem Stations-Vorstande angezeigt sind, von diesem dem 
Ober-Telegraphen-Inspector rapportirt. 
Die Mängel an denauf freier Bahn aufgestellten Block-und sonstigen 
electrischen Apparaten werden in bisheriger Weise von Wärter zu Wärter schriftlich
	        
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