Full text: Ueber Weichenthürme und verwandte Sicherheits-Vorrichtungen für Eisenbahnen

73 
dem nächsten Stations-Vorstande gemeldet, welcher Letztere dieselben dem Ober-Tele- 
graphen-Inspector zu rapportiren hat. 
Die Mängel an den optischen Telegraphen der freien Bahn werden von 
dem Wärter an den Bahn-Aufseher und von diesem, insofern sie nicht sofort zu beseitigen 
sind, an den Vorstand der Bahnbau-Inspection rapportirt. 
Ein Jeder, welcher schriftliche oder telegraphische Meldungen zu machen oder 
zu empfangen hat, soll darüber ein Register führen, soweit die Journale oder Notiz- 
bücher nicht darüber Auskunft geben und darin zugleich notiren, ob und wann die 
Mangelhaftigkeit beseitigt ist, insofern dies nicht schon aus den notirten Meldungen 
hervorgeht. 
Braunschweig, 10. December 1874. 
Direction 
der Braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.