Full text: Ueber Weichenthürme und verwandte Sicherheits-Vorrichtungen für Eisenbahnen

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der Apparat (Papierstreifen) setzt sich in Bewegung, und zugleich gehen die Magnet- 
nadeln in beiden Galvanoskopen, welche gewöhnlich einen Ausschlag anzeigen, in die 
senkrechte Stellung auf o zurück. Mittelst des Schlüssels kann also jede Station dem 
Central-Wärter Auftrag resp. die Genehmigung ertheilen, ein bestimmtes Ein- oder Aus- 
fahrts-Signal auf Fahrt zu stellen, und ihn von einer vorzunehmenden Rangirbewegung 
avertiren. 
Die von der Station telegraphirten Zeichen erscheinen auf dem Papierstreifen des 
Apparates in dem Apparathause. 
8. 9. 
Welches Zeichen für jedes der verschiedenen Signale gegeben wird und gilt, wird 
durch ein in jeder Station und im Apparathause aufgehängtes Tableau festgestellt. 
8. 10. 
Bevor eine Station durch Niederdrücken des Schlüssels ein Avertissement geben 
will, muss sich der dienstthuende Beamte am Galvanoskop überzeugen, dass von der 
anderen Station nicht etwa gleichzeitig telegraphirt wird. Nur wenn die Magnetnadel 
bei dem normalen Ausschlag in Ruhe sich befindet, darf er ein Avertissement geben. 
$. 11. 
Der Central - Wärter darf ein Ein- oder Ausfahrts - Signal nur dann auf Fahrt 
stellen, wenn er von der betreffenden Station die Erlaubniss dazu durch das electrische 
Avertissement, oder wenn er mündliche oder schriftliche Ermächtigung dazu vom dienst- 
thuenden Stationsbeamten erhalten hat; zur Stellung der Weichen- oder Kreuzungs- 
Signale, behufs Ausführung einer Rangirhewegung, bedarf es einer solchen speciellen 
Erlaubniss seitens der Station nicht. sobald die Fahrstrasse frei ist. 
$. 12. 
Das Avertissement für einen, in die Personen-Bahnhöfe einfahrenden Zug ist von 
jeder Station 5 Minuten vor dem voraussichtlichen Eintreffen des Zuges zu geben, damit 
die Signale genau nach der Reihenfolge der Avertissements gestellt werden können, und 
kein Zug an der Kreuzung unnöthiger Weise aufgehalten wird. 
8. 13. 
Der Central-Wärter hat die Signale in derjenigen Reihenfolge zu stellen, in welcher 
er die Avertissements von den Stationen erhält; bei annähernd gleichzeitig eintreffenden 
Zügen giebt er das betreffende Fahrsignal indessen erst, wenn er die Annäherung des 
Zuges wahrnimmt, und muss in diesem Falle von jener Reihenfolge abweichen, wenn 
ein später avertirter Personenzug der einen Bahn früher eintreffen sollte, als ein früher 
avertirter beliebiger Zug der anderen Bahn, indem er dann jenem Personenzug zu- 
nächst Fahrsignal giebt. 
$. 14. 
Zu jeder Rangirbewegung, bei welcher die Gleis - Kreuzung berührt wird, muss 
das betreffende Kreuzungssignal auf Fahrt gestellt werden. Jedes Kreuzungssignal deckt 
die Kreuzung für eine bestimmte Fahrrichtung, gleichviel, auf welchem Gleise rangirt wird. 
8. 15. 
Ein auf „Halt“ stehendes Kreuzungssignal darf unter keinen Umständen, weder 
von einem Zuge, noch beim Rangiren von einzelnen Maschinen oder Wagen überfahren 
yerden. 
8. 16. 
Jeder der beiderseitigen Stations-Vorsteher und Bahnmeister hat sich täglich von 
der Gangbarkeit der zu seiner Bahn gehörigen Signal- und Weichenleitungen zu über- 
zeugen und den Central-Wärter in dieser Beziehung zu controliren.
	        
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