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Etwa vorkommende Defecte an Apparat- oder Leitungs-Gegenständen sind sofort
dem Bahnmeister der Rheinischen Bahn zu melden, der für Reparatur zu sorgen hat.
Der Bruch irgend eines Apparat-Theiles oder eines Leitungs-Gegenstandes, oder irgend
ein erheblicher Mangel in der Gangbarkeit des Apparates ist ausserdem sofort tele-
graphisch dem Herrn stellv. Ober-Ingenieur Rüppell in Köln zu melden.
8. 17.
Die Aufsicht über den Central-Wärter und die Controle über dessen Dienstführung
führt der dienstthuende Stationsbeamte der Rheinischen Bahn, gleichviel, ob ein Rhei-
nischer oder Bergisch-Märkischer Wärter am Apparat Dienst thut.
Da indessen ein Bergisch-Märkischer Central-Wärter der Disciplin der Bergisch-
Märkischen Bahn nicht entzogen werden kann, so müssen Vorkommnisse, welche die
Belobung oder Bestrafung eines Bergisch-Märkischen Wärters erheischen, dem Stations-
Vorsteher des Bergisch - Märkischen Bahnhofes Neuss zur weiteren Veranlassung mit-
getheilt werden.
8. 18.
Abänderungen vorstehender Instructionen bleiben vorbehalten.
Köln und Elberfeld, den 1. December 1876.
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Die Direction Die Königliche Direction
der Rheinischen Eisenbahn. der Bergisch-Märkischen Eisenbahn,
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