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III. Prüfverfahren.
Schrägprüfung wird nur unter 15° Neigung nach oben und unten je 15 min unter
Vollast vorgenommen. Weitere Messungen über Regelfähigkeit u. dgl. scheinen
nicht gemacht zu werden. Während der Prüfung darf nur je ein Nebenteil des
Motors wegen Materialfehlers ersetzt werden, widrigenfalls die Prüfung wiederholt
wird.
Ein Vorteil ist in diesen Bestimmungen gegenüber den deutschen nicht zu er-
olicken. Da der Beharrungszustand in der Erwärmung des Motors schon nach
fwa 1 st erreicht ist, ist es belanglos, in welche Abschnitte die ganze Prüfung ge-
teilt wird. Eine Zerlegung des Motors mit gründlicher Reinigung der Teile nach
je 10 st entspricht nicht den Betriebs bedingungen der Front, wo Überholung nach
so kurzer Zeit zumeist ausgeschlossen ist. Unzweckmäßig scheint auch die Be-
stimmung, daß Motoren mit mehr als 1: 5 Verdichtungsverhältnis als überver-
Jichtete Motoren mit geringer Belastung geprüft werden, da sie den Eigentümlich-
keiten der verschiedenen Bauarten keine Rechnung trägt. Viele Motoren können
nämlich ein wesentlich höheres Verdichtungsverhältnis vertragen, ohne darum
Jas Merkmal der Überverdichtung, das Auftreten von Vorzündungen bei Vollast
zuf dem Boden, aufzuweisen.
Die Fabrikabnahrmie scheint man dagegen wesentlich strenger als bei uns ge-
handhabt zu haben, indem 10 st Einlaufzeit, 4 st Abnahmelauf und 1 st Nachlauf
vorgeschrieben waren. Jede Störung während des Abnahmelaufes bedingte die
Wiederholung der ganzen Prüfung.
b) Durchführung der Prüfungen.
Die Anordnung und Überwachung einer größeren Zahl von gleichzeitigen
Prüfungen, die Auswertung und Zusammenstellung der Meßergebnisse und Be-
ichtigungsbefunde, die Leitung des zugehörigen Werkstattbetriebes und die
Erledigung des mit den Prüfungen zusamımenhängenden Schriftwechsels machen
ine straffe Ordnung und Arbeitsteilung unentbehrlich. Dies ist um so wichtiger,
als der Prüffeldlärm die persönliche Verständigung erschwert, die Fülle vor-
liegender Aufgaben hohe Anforderungen an die durch den Prüffeldbetrieb auch
physisch stark beanspruchte Mannschaft stellt, und die Berichte der Dienststelle,
von der wichtige Entscheidungen abhängen, unter allen Umständen technisch
zinwandfrei sein müssen; denn die allen Prüfungen beiwohnenden Firmenvertreter
wachen natürlich peinlich scharf über die Richtigkeit der Ergebnisse und greifen
jedes irgendwie zweifelhafte Ergebnis höheren Ortes an.
Die Ordnung des Betriebes erstrebt eine möglichste Zwangläufigkeit aller vor-
zunehmenden Arbeiten durch weitgehende Vordrucke, die das Vermerken und
Auswerten der Meßergebnisse erleichtern, zugleich aber den Aufsichtführenden
auf jede Lücke hinweisen. Dienstanweisungen, die den Erfahrungen entsprechend
ständig ergänzt werden, halten der Mannschaft alle zu beachtenden Punkte dauernd
vor Augen. Wenngleich es sich um ein Sondergebiet ohne allgemeine Bedeutung
nandelt, so liegt doch manche Betriebserfahrung in den Vordrucken, die entsprechend
angepaßt auch für andere Prüffeldbetriebe wertvoll sein kann.
Bei den vielen Ein- und Ausgängen von Motoren und der großen Zahl gleich-