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Grund der zu erzielenden Leistungen festgelegt werden, mußte
bei dem neuen Schiff auf die bestehenden Abmessungen der gro-
ßen Bauhalle in Friedrichshafen Rücksicht genommen werden.
Bekanntlich sind die meisten deutschen Luftschiffhallen auf
Verlangen der Entente nach dem Kriege abgebrochen worden.
Die Friedrichshafener Bauhalle konnte nur auf Grund lang-
wieriger Verhandlungen erhalten werden. Nachdem auch die
Ententebeschränkungen hinsichtlich der Größenabmessungen
deutscher Luftschiffe gefallen waren, handelte es sich darum,
ohne Aufwendung der großen Mittel für eine neue Bauhalle
ein möglichst großes und leistungsfähiges Luftschiff inner-
halb der bestehenden Halle zu bauen. Wie sehr dabei der
vorhandene Raum ausgenutzt wurde, sieht man daraus, daß
der Abstand zwischen den Seitenwänden der Halle und dem
Schiff etwa 1 m beträgt, zwischen Schiffsrücken und
Hallendach sogar nur 65 cm. Man darf nämlich nicht
vergessen, zu berücksichtigen, daß es heute im Luft-
schiffbau, im Gegensatz zum Schiffbau, noch üblich
ist, ein Schiff in geschlossener Halle zu errichten. Hier wird
zweifellos in der Zukunft Wandel geschaffen werden müssen,
ebenso wie die Hallenunterbringung des Luftschiffes bei zu-
nehmender Größe nur mit unverhältnismäßig großem Geld-
aufwand möglich ist. Schon jetzt steht der für den Bau einer
Luftschiffhalle aufzuwendende Betrag in keinem Verhältnis
zu den Kosten eines Luftschiffes, und es ist ein an sich un-
zesunder und in Zukunft unhaltbarer Standpunkt, die Ab-
messungen eines neuen Schiffes nicht nach den wirklichen
Bedürfnissen festzulegen, sondern nach den Abmessungen der
Bauhalle. Man muß sich klar darüber sein, daß das heute
vielleicht noch zu einem einigermaßen tragbaren Ergebnis
führen kann, daß aber schon in kurzer Zeit ein weiterer Neu-
bau unter ähnlichen Verhältnissen nicht mehr als tatsäch-
licher Fortschritt zu werten wäre. Es ist jedoch zu hoffen,
daß der Luftschiffbau Zeppelin durch die Erfolge des L Z 127
in die Lage versetzt wird, freier zu arbeiten und zu wählen.
Da die Möglichkeit der Mitnahme von etwa 30000 cbm
Triebgas besteht, beträgt der Gasinhalt des Tragkörpers etwa
75000 cbm. Mit einer Gesamtvortriebsleistung von 2650 PS
wird eine stündliche Geschwindigkeit von 128 km, entspre-
chend einer Reisegeschwindigkeit von 117 km/h erreicht, bei
welcher die Motoren gedrosselt laufen.
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