Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

    
   
suchungen des Prof. Tetmajer in Zürich. Die Auf- 
nahme der normalen Consistenz in das Programm der 
Prüfung der Portlandcemente hat für diese letzteren 
dieselbe Bedeutung, wie die von derselben Conferenz 
festgestellten Dimensionen der Probestücke für die 
Metalle. Man kann mit Bestimmtheit behaupten, dass 
erst seitdem und besonders seit der Weiterentwicke- 
lung der Münchener Resolutionen durch die Dresdener 
Sonferenz (im Jahre 1886) die Prüfungsergebnisse der 
verschiedenen Fabrikmarken und der verschiedenen 
Prüfungsanstalten unter einander vergleichbar geworden 
sind. Die oben genannten Conferenzen, deren Mit- 
glieder seitens Russlands der Referent und auch Prof. 
Schulatschenko waren, haben weitere Anhaltspunkte 
für die Nomenclatur der Bindemittel und die Qualitäts- 
bestimmung der Portlandcemente ergeben*), und für 
diese Anhaltspunkte steht eine weitere Ausbildung 
und Entwickelung durch die im Jahre 1890 stattge- 
fundene Berliner**) und die für 1892 in Aussicht 
genommene Wiener Conferenz zu erwarten. Die wäh- 
rend der Jahre 1886—1890 neu bearbeiteten und ver- 
öffentlichten Normen über die Cementprüfungen der 
Schweiz, Oesterreichs und Preussens lassen den Einfluss 
der Resolutionen der obengenannten Conferenzen sehr 
deutlich erkennen. Das Gleiche lässt sich auch über 
das Prüfungswesen der Cemente in Frankreich sagen. 
Das Laboratorium de l’ecole des ponts et chaussees 
und die localen Laboratorien für die Hafenbauten zu 
Boulogne, Hävre etc. haben in den letzten Decennien 
  
*) Vergl. die Beschlüsse der Münchener und der Dresdener 
Conferenzen 1886, russisch: „OAHOO00pasHoe HensTanie CTPoHTenG- 
HEXB Marepiarogs“ von Prof. Belelubsky. 
**) Vergl. „die Protokolle der III. Conferenz“ ete. in dieser 
Zeitschr. Jahrg. 1891, Nr. 1-—6, 
 
	        
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