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Durand Olaye und Candlot, auf die bezüglichen An-
fragen eingegangen waren. Diese Herren, wie auch
die Techniker der russischen Cementfabriken*), haben
mit voller Bereitwilligkeit auf die Circulairbriefe des
Referenten geantwortet. Endlich ist noch zu erwähnen,
dass die Commission bezüglich der Qualitätsbestimmung
der Portlandeemente hauptsächlich die Resolutionen
der Dresdener Oonferenz benutzt und die einheitliche
Prüfung als bedingungslos anerkannt hat.
Die von der Commission zusammengestellten tech-
nischen Bedingungen sind in der technischen Abthei-
lung des Minister-Conseils unter der Leitung des
Herrn Geheimraths Ing. Ssalow discutirt und als Cir-
culair vom 12. Mai 1891 Nr. 14 vom Herrn Minister
der Wegecommunicationen bestätigt worden **).
Dem ÖObengesagten sind noch einige Erläute-
rungen beizufügen, die sich speciell auf die neuen
technischen Bedingungen beziehen.
Erläuterungen.
Zu 8 1. Zum Unterschied von den ausländischen
Normen hat die Commission für nothwendig erachtet,
die Forderung der bestimmten chemischen Zusammen-
setzung des Portlandcementes, namentlich bezüglich
der Grenzwerthe für den hydraulischen Modul, den
*) Unter Anderen die Herren Lieven, Behrmann und Schilling.
**) Die Redaction der technischen Bedingungen erlitt gegenüber
dem Projeet der Commission wesentlich eine derartige Abände-
rung, dass die von der Commission projectirte beigelegte Instruc-
tion über die Art und Weise der Prüfungen in die bezüglichen
Paragraphen der technischen Bedingungen selbst aufgenommen
wurde. Einige unwesentliche technische Abänderungen in den
Bedingungen wurden vom Conseil mit Zustimmung der Commission
getroffen.