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Magnesia- und Schwefelsäuregehalt, einzuführen. Der
hydraulische Modul für den natürlichen Portland-
cement wird auf 2,4 erhöht (gemäss der motivirten
Aeusserung des Herrn Dr. V. Lieven-Noworossiisk).
Den Magnesiagehalt anlangend, hat die Commission
den Grenzwerth für denselben zu 5% auf Grund der
längeren Praxis der grossen russischen Bauten und
der obenerwähnten Aeusserungen der Cementtechniker
für die nächste Zeit noch als zulässig erachtet, 'wäh-
rend als Regel der Magnesiagehalt nicht mehr 'als
5 % betragen soll. Bezüglich der Schwefelsäure ist
der in»den französischen Bedingungen angenommene
Grenzwerth : von 1 % von der Commission als zu
niedrig befunden und auf 13/4 % erhöht worden.
Gemäss dem Circulair vom 12. Mai wird der 81
erst mit dem Jahre 1892 voll in Kraft treten, um
dadurch den russischen Fabriken die Möglichkeit zu
bieten, den neuen Forderungen in chemischer Hinsicht
nachkommen zu können.
Zu 8 2. In diesem Paragraph ist festgestellt,
dass für Hafenbauten keine besonderen technischen
Bedingungen erforderlich sind und nur die Prüfungen
auf Bindezeit und Volumbeständigkeit, ebensowohl
mit Meerwasser, als auch mit Süsswasser, durchgeführt
werden müssen.
Zu 8 4. Der Erhärtungsbeginn ist im Minimum
zu 80 Minuten festgestellt worden. Die Praxis einer
bedeutenden Anzahl von Bauten hat gezeigt, dass ein
Cement mit einer minimalen Bindezeit von %/ı Stunden
für Bauarbeiten noch geeignet ist, was gestattet, in
den neuen Bedingungen das Minimum für den Erhär-
tungsbeginn zu 30 Minuten*) und das Minimum für
*) Gewöhnlich geben die russischen langsam bindenden Ce-
mente einen Erhärtungsbeginn von nicht unter 1 Stunde.