Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

   
    
  
= BB... 
ie Bindezeit zu 1 Stunde festzustellen. Für einen 
dvorläufige Bestimmung der Bindezeit ist in den neue 
Bedingungen die Kuchenprobe beibehalten worden, 
die für praktische Zwecke sich sehr eignet. 
Zu 85. Es ist kein Unterschied gemacht worden, 
ob der Portlandeement für Luft- oder Wasserbauten ? 
zur Verwendung kommt, er soll unbedingt volumbe- 
ständig sein. In dieser Hinsicht ist es im Falle der 
abgekürzten Methode die Darrprobe, welche gemäss den 
neuen Forderungen die grösste Anwendung finden wird. “% 
Zu 8 7. Es wird gefordert, sowohl die Festigkeit 
des Mörtels 1:3, wie auch die des reinen Cementes zu 
bestimmen, namentlich die Zugfestigkeit; für diesen 
Zweck ist der Apparat von Michaelis normirt. 
Die Commission und der Conseil des Ministeriums 
haben übereinstimmend erklärt, dass keine Nothwen- 
digkeit besteht, die technischen Bedingungen für die 
Uebernahme der Portlandeemente durch Bestimmung 
der Druckfestigkeit zu erschweren, da die Zugfestigkeit, 
und namentlich die Forderung, die Zugfestigkeit so- 
wohl des Mörtels, wie des reinen Uementes zu be- 
stimmen, eine völlig zuverlässige Beurtheilung der 
Cemente gewährleistet. Das Verhältniss zwischen 
Druck- und Zugfestigkeit der Mörtel in normaler Con- AR 
sistenz varlirt zwischen ziemlich engen Grenzen, die 
— wenigstens für die Praxis — ohne Belang sind. 
Diese Resolution auferlegt indessen der centralen 
Prüfungsstation ohnehin die Pflicht, die Cemente auch W 
auf Druckfestigkeit zu prüfen, damit bei der weiteren 
Fabrikation derselben das Verhältniss zwischen Zug- 
und Druckfestigkeit einer steten Controle unterliege. 
Die neuen Bedingungen bieten auch die Möglichkeit, 
die Controlproben abgekürzt — namentlich in 7 Tagen 
— durchzuführen; denn die ganze Praxis der Ueber-
	        
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