Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

    
  
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Bis weitere Versuche zeigen, ist für Portland- 
Cement, der aus natürlichem Mergel gewonnen wird, 
eine Vergrösserung der oberen Grenze des Hydro- 
moduls bis auf 2, zulässig, wenn der Portland-Cement 
sonst allen übrigen Anforderungen der gegenwärtigen 
technischen Bedingungen vollkommen genügt. Die 
Beimengung fremder Bestandtheile zum gebrannten 
und gemahlenen Portland-Cement darf nicht mehr als 
2% des Gewichtes betragen. 
b) Die Aufsicht auf den Cementfabriken über die 
gute Qualität der zur Herstellung des Portland-Oe- 
mentes benutzten Rohmaterialien, über die richtige 
Zusammensetzung der Rohmischung, welche gebrannt 
werden soll, sowie über die entsprechende Sortirung 
der Materialien nach dem Brennen, und überhaupt 
über die zweckentsprechende ‚Leitung der ganzen Fa- 
brikation des Portland-Cementes und die Zusammen- 
setzung des fertigen Productes wird Personen über- 
tragen, welche von der Bauverwaltung hierfür abcom- 
mandirt werden. 
82. Allgemeine Regeln für die Prüfung 
des Portland-Cementes. 
a) Die Prüfung des Portland-Öementes auf die in 
den $$ 3 bis 7 angegebenen Eigenschaften, denen 
derselbe genügen muss, wird in voller Uebereinstim- 
mung mit den gegenwärtigen technischen Bedingungen 
ausgeführt. 
Der Portland-Cement darf allen unten angegebenen 
Prüfungen nicht früher als 1'/ Monate nach seiner 
Fertigstellung unterworfen werden. 
b) Das Anrühren des Cementes behufs Herstellung 
von Kuchen aus Cementbrei und zur Anfertigung von 
Probekörpern für die Festigkeitsproben, wie in den 
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