Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

    
    
Probekörpers am Halse —= 5.em?, so ergiebt 
sich die Zugfestigkeit des Probekörpers, indem 
man das Gewicht, welches das Zerreissen des- 
selben herbeiführte, mit 10 multiplieirt. 
Vor dem Gebrauch ist der Apparat mit Hilfe 
eines beweglichen Gegengewichts, das auf dem 
langen Hebelarm aufgesetzt ist, auszubalanciren. 
Vor der Ausführung des Versuchs wird der 
aus dem Wasser herausgenommene Probekörper 
leicht abgewischt und vorsichtig von Uneben- 
heiten befreit, wobei die geringste Beschädigung 
desselben vermieden werden muss. 
Das Belasten der Schaale muss auf mecha- 
nische Weise (z. B. vermittelst der Apparate 
von Ureschew, Michaelis u. A.) durch feines 
Schrot Nr. 9 und mit gleicher Geschwindigkeit, 
annähernd gegen 104 pro Secunde, erfolgen. 
Falls die Prüfung des Portland-Cementes auf Zug- 
festigkeit sehr stark von einander abweichende Re- 
sultate ergiebt, so ist besondere Aufmerksamkeit dem 
Zerreissquerschnitt zuzuwenden, ob sich in demselben 
nicht schon vor der Probe Risse gebildet hatten, sowie 
eine Controle auszuführen, ob die Probekörper die 
richtige Form gehabt haben. 
b. Prüfung der Probekörper aus Mörtel, der aus reinem Portland- 
Cement besteht. 
Die aus reinem Portland- Cementmörtel 
hergestellten Probekörper müssen 1.Tage 
nach dem Anrühren des Mörtels eine Zug- 
festigkeit von nicht unter 20kg/em” und 28 
Tage nach dem Anrühren desselben eine 
solehe von nicht unter 2dkg/cm? aufweisen. 
Wenn der Portland-Cement 7 Tage nach dem An- 
rühren des Mörtels eine Zugfestigkeit von nicht unter 
93 kg/cem? aufweist, so wird für die Annahme des Ce- 
mentes die Prüfung 28 Tage nach dem Anrühren des
	        
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