Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

   
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Mörtels nicht verlangt, muss jedoch zur Controle der 
Resultate, welche bei der 7 Tageprobe sich ergeben 
haben, ausgeführt werden. Wenn diese 28 Tage nach 
dem Anrühren des Mörtels ausgeführten Controlprü- 
fungen eine Zugfestigkeit des Cementes unter 25 Ag/cm? 
ergeben, so geschieht die Annahme der folgenden 
Lieferungen von Portland-Cement derselben Fabrik nur 
auf Grund der Resultate dieser Prüfungen. 
c Prüfung der Probekörper aus Mörtel, der aus einer Mischung von 
Portland-Cement und Sand besteht. 
Zur Herstellung der Probekörper für diese 
Prüfung nimmt man eine Mischung von Port- 
land-Cement und Sand in dem Verhältniss von 
1 Gewichtstheil Portland-Cement auf 3 Ge- 
wichtstheile Normalsand. Der für erwähnte 
Mischung verwendete Sand muss Quarzsand 
und durch drei Siebe von 64, 144 und 22% 
Maschen pro cm? durchgesiebt sein. 
Die Rückstände, welche beim Durchsieben des 
Sandes auf den Sieben von 144 und 225 Maschen pro 
cm? zurückbleiben, liefern, zu gleichen Theilen mit- 
einander vermischt, den erwähnten Normalsand. 
Die Stärke der Drähte in den Sandsieben muss 
betragen: O,mm für Siebe von 64 Maschen pro cm?, 
0,3; mm für Siebe von 144 Maschen pro em? und 0,8 mm 
für Siebe von 225 Maschen pro em?. 
Die nach dem angegebenen Verfahren aus der 
Mischung von Portland-Cement und Sand hergestellten 
Probekörper müssen 7 Tage nach dem Anrühren des 
Mörtels eine Zugfestigkeit von nicht unter Dkg/em?, 
und 28 Tage nach dem Anrühren des Mörtels 
eine solche von nicht unter 8 Ag/em? aufweisen. 
Wenn der Portland-Cement im fertigen Zustande 
(d.h. nach Zusatz der fremden Beimengungen zum ge- 
  
  
  
  
  
   
     
  
  
  
  
  
  
   
    
   
   
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
   
   
	        
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