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Mörtels nicht verlangt, muss jedoch zur Controle der
Resultate, welche bei der 7 Tageprobe sich ergeben
haben, ausgeführt werden. Wenn diese 28 Tage nach
dem Anrühren des Mörtels ausgeführten Controlprü-
fungen eine Zugfestigkeit des Cementes unter 25 Ag/cm?
ergeben, so geschieht die Annahme der folgenden
Lieferungen von Portland-Cement derselben Fabrik nur
auf Grund der Resultate dieser Prüfungen.
c Prüfung der Probekörper aus Mörtel, der aus einer Mischung von
Portland-Cement und Sand besteht.
Zur Herstellung der Probekörper für diese
Prüfung nimmt man eine Mischung von Port-
land-Cement und Sand in dem Verhältniss von
1 Gewichtstheil Portland-Cement auf 3 Ge-
wichtstheile Normalsand. Der für erwähnte
Mischung verwendete Sand muss Quarzsand
und durch drei Siebe von 64, 144 und 22%
Maschen pro cm? durchgesiebt sein.
Die Rückstände, welche beim Durchsieben des
Sandes auf den Sieben von 144 und 225 Maschen pro
cm? zurückbleiben, liefern, zu gleichen Theilen mit-
einander vermischt, den erwähnten Normalsand.
Die Stärke der Drähte in den Sandsieben muss
betragen: O,mm für Siebe von 64 Maschen pro cm?,
0,3; mm für Siebe von 144 Maschen pro em? und 0,8 mm
für Siebe von 225 Maschen pro em?.
Die nach dem angegebenen Verfahren aus der
Mischung von Portland-Cement und Sand hergestellten
Probekörper müssen 7 Tage nach dem Anrühren des
Mörtels eine Zugfestigkeit von nicht unter Dkg/em?,
und 28 Tage nach dem Anrühren des Mörtels
eine solche von nicht unter 8 Ag/em? aufweisen.
Wenn der Portland-Cement im fertigen Zustande
(d.h. nach Zusatz der fremden Beimengungen zum ge-