Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

  
  
  
brannten Produete) nicht mehr als 1,5 % Schwefelsäure 
enthält und 7 Tage nach dem Anrühren des Mörtels 
eine Zugfestigkeit nicht anter 6 Ag/em? aufweist, sowie 
gleichzeitig allen Forderungen der 88 3—6 genügt, so 
wird für die Annahme des Cementes die Prüfung auf 
Zugfestigkeit 28 Tage nach dem Anrühren des Mörtels 
nicht verlangt. 
88. Verpackung, sowie Gewicht der Fässer 
und Säcke. 
Die Fässer mit Portland-Cement müssen ein ein- 
heitliches Gewicht von 10--10'/ı Pud*) Cement netto, 
d. h. excel. das Gewicht der Fässer, haben. 
Auf dem Fass müssen die Worte „Portland-Cement“, 
sowie Fabrikfirma, Partienummer, Nettogewicht eines 
jeden Fasses und die Zeit der Herstellung deutlich 
vermerkt sein. 
Die Lieferung des Portland-Cementes in Säcken ist 
nur auf Grund einer jedesmaligen Vereinbarung zwi- 
schen der Verwaltung, die die Bestellung ausführt, 
und der Fabrik, die den Cement liefert, gestattet. Die 
Säcke mit Portland-Cement müssen ein einheitliches 
}ewicht von 3—3Y2 Pud**) Cement netto aufweisen. 
Der Verlust durch Verstreuen darf in allen Fällen 
nicht mehr als 2% betragen, wobei die Bestimmung 
des zulässigen Verlustes für jede einzelne Lieferung 
abhängig von der Grösse derselben ist und der Ver- 
einbarung zwischen dem Besteller und dem Lieferanten 
überlassen bleibt. 
Anmerkung. Uebersteigt der Verlust durch Ver- 
streuen die in der Vereinbarung festgesetzte 
*) rd. 164 bis 168 kg (1 Pnd = 16,381 kg). Der Uebersetzer. 
**) rd. 49 bis 57,5 kg. Der Uebersetzer. 
  
	        
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