Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Zweiter Theil)

   
  
  
Von den Freis 
treppen und 
ihrer Kon- 
ſtruction. 
230 Vierter Abſ<nitt, 
$. 97. 
Weil die ſogenannten Seitentreppen oder Perrons mehrentheils im 
Freien oder unbede>t vor den Häuſern angebracht werden, um die Höhe der 
Keller- oder Souterain- Mauern über der Erde, bis auf den Fußboden des er- 
ſten Stockwerks *) zu erſteigen, ſo ſollten ſelbige billig von Bruchſteinen ſeyn; 
allein, da dieſes. Material niché aller Orten anzucreffen iſt, ſo muß man ſich 
an vielen Orten damit begnügen, ſie entweder ganz von Holz zu machen, oder 
die Wangen und Stufen mit guten Ziegeln aufzuführen, wobei jedoch die Stu- 
fen und die Seitenmauern mit guten eichenen Bohlen bedecfe werden müffen. **) 
*) Es hâtte {hon eher angemerkt werden follen, daß nach der Bauſprache, oder wenn man 
auch hierin den Franzoſen nachahmen, oder wenigſtens ihre Baufchriften nicht unrecht vere 
ſtehen will, daß die unterſte Etage nicht die erfte, die folgende die zweite u. f. w. ges 
nannt wird, fondern die (nad) hiefigem Sprachgebrauch ſogenannte) erſte Etage heißt das 
Parterre, die zweite Etage die erſte, und die dritte die zweite, fo daß „ein Haus 
von drei Etagen,“ (nach der gewöhnlichen Sprechart) nach franzöſiſhem Gebrauch, ein 
Haus von zwei Etagen heißen würde. 
>) Auch auf den maſſiven Brücengeländern, ift eine Bedekung mit eihenen Bohlen, die 
mit eifernen Ankern in das Mauerwerk befeſtiget ſind, das beſte. Die bloßen Ziegel vers 
wittern bald, wozu no< kömmt, daß ſolche von böſen Händen gefliſſentlih demoliret werden. 
Wo man alſo genöthiget iſt ganz hölzerne Treppen zur Erſteigung des 
untern Stowerks anzulegen, iſ es ſehr gut die Anlage dieſer Treppen derge- 
ſtalt zu machen, daß fie fich ebenfalls unter einer Bedeckung, oder im innern 
des Gebäudes befinden, denn auch felbft die fleinernen Treppen haben doch den 
Fehler, daß die Stufen bei Näſſe und Sroft fehr glatt und daher unſicher 
werden, Man könnte daher, wie Fig. 259 A zeigt, die Mauer am Ein- 
gange etwas zurück ziehen, und die Treppe uncer der Bedeckung des ' Dachs 
oder bei einem hohen Fundamente, den Eingang und die Treppen gleich in 
daſſelbe anbringen. Bei Gebäuden mit Durchfahrten, können die Treppen 
nach Fig. 259 B in den Corridors ſtact finden, oder nach 259 € dergeſtalc an- 
gelegt werden, daß die Stufen zur Erſteigung des Corridors gleich mit den 
Haupéttreppen verbunden werden, ſo daß das Podeft a mit dem Fußboden der 
Etagen eine gleiche Ebene mache, 
Müſſen aber dieſe Treppen als Freitreppen vor den Häuſern angebracht 
werden, ſo iſt dasjenige anzumerken, was bereits S. 224 bes erſten Theils an- 
geführet worden, daß nemlich jederzeit eine Stufe in die Hausthüre geleget 
werden, oder daß das Podeſt um eine Stufenhöhe niedriger liegen muß, als 
der Fußboden des Fluhrs, weil ſonſt das auf die Sreitreppen fallende Regen 
waſſer in das Haus laufen würde, 
    
   
     
    
   
   
   
    
   
   
    
    
     
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
	        
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