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Von den Balkenlagen und Decken. 31
den fie ein Dreye>, welches ſchlechterdings keiner Verſchiebung unterworfen. iſk.
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Daher geben Strebebänder, welche mit den Wandſtändern unverſchiebbare
Dreiecke bilden, ‘hauptſächlich dergleichen inwendig nicht mit Scheidewänden
ausgebaueten Gebäuden einen feſten Stand. Dieſerhalb müſſen auch vorzüg-
lih in den Schaafſtällen Strebewände, nah Fig. 27 A angebracht werden.
Der Landwirch wünſchet freilich die Schaafſtälle ganz frei zu behalten,
theils wegen bequemerer Stellung der ſogenannten Bände oder Futtertrdge
für die Schaafe, theils wegen des leichtern Ausbringens des Miſtes, allein der
Baumeiſter kann hierunter nicht ohne Gefahr für das Gebäude zu willfährig
ſeyn, ſondern es müſſen wenigſtens alle zo Fuß auseinander, dergleichen Sétre-
bewände nah Fig. 27 A, a b angebracht werden, welche aber wegen des beque-
meren Gebrauches des Stalles nicht einander gegenüber, ſondern abwechſelnd
wie Fig. 27 B im: Grundriß zu ſehen, angebracht werden können.
A um. Man wird vielleicht einwenden, daß es doch viele hölzerne Gebäude von anſehnlicher
Länge und - Breite ohne Scheidewände giebt, welche ſih ohne dergleichen Strebe-
wände erhielten. Man wird aber finden, daß die Wände ſolcher Gebäude mit ausneh-
mend ſtarken Schwellen und Stielen verſehen find, welches nicht jederzeit zum. Gebrauch
vorhanden iſt. Nächſtdem kömmt es auch ſehr auf den Stand ſolcher Gebäude an, ob
fie nemlich mehr oder weniger von den Sturmminden, befonders auf ihren langen Sei-
ten getroffen werden können, welches mehrentheils der Fall bei den Landgebäuden ift,
und das Regiſter von den in kurzen Zeiträumen aus. Mangel an innerer Verbindung
durch die Sturmwinde umgeworfenen, zuweilen erſt ganz neu errichteten, hölzernen
Wirthſchaftsgebäuden, beſonders von Schaafftällen, und von Scheunen, dürfte die Zahl
derjenigen Gebäude, welche ſi< ohne dergleichen innere Verbindungen erhalten ha
ben, doch wohl bei weitem übertreffen, =
O 11,
So nüblich und nothwendig die vorgedachte Strebewände ſind, eben ſo ES e
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wenig können die ſogenannte Spannriegel ab und ab Fig. 28 A und B eit
zur Haltung der hölzernen Gebäude etwas bentragenz ſollen ſie etwa mit ihren
Zapfen die Wände zuſammenhalten, ſo thun dieſes die in dem Wandrahm ein-
gekämmte Balken ſchon weit beſſer. Die Spannriegel müſſen, damit ſie. Fein
Hinderniß verurſachen, gleich unter die Balken geleget werden, und ihre Ver-
zapfung trift alſo ſo nahe an denjenigen Punkt, wo die Wände, wie vorgedacht,
ſchon durch die aufgekämmte Balken genugſam gehalten werden, ſo daß die
durch die Spannriegel zu leiſtende Haltung der Wände überflüſſig wird.
*) Lange, der fonft jo richtig urtheilt, hält die Spannriegel dennod in Rüſicht auf den Seiten-
{ub für cin Hauptiverk des Gebäudes, wovon deſſen vorzüglichſte Feſtigkeit und vertikaler
Stañd abhangen fóll, Mang er hingegen verwirft dije Spannriegel (mar 1» dDeifen Be
merkungen über die Anbringung dex Bänder und Spanpvriegel) und räu
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