Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Zweiter Theil)

    
   
  
  
  
  
  
  
   
  
   
   
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
| | 66 Zweiter Abſchnitt. 
67 A, auf der Zulage Fonftrnivee werden muß, vorgeftell. Sn Fig. D fiehee 
man, wie die Hölzer in der Zulage übereinander liegen, Es ift nemlicy a die 
Manerlatte, b die Balken, c die liegende Stuhlfchwellen, d die Spannriege! 
(welche aber in Fig. D nicht angedeutet worden, da ſelbige, wie bereits erinnert 
\worden, einzeln auf den Leergeſpärren verbunden werden) e iſt der liegende 
Stuhlrähmen, f die Manſarde- Kehlbalken, g das ſtehende Stuhlrahm, Hh die 
obern Kehlbalken. Die Balfenlage, Fig. 13 B ift der Deutlichkeit wegen hier 
abermals beibehalten, und darauf die ganze Zulage gezeichnet worden, fo daß 
nach dem was bei den vorigen Zulagen erinnert worden, hier nichts weiter zu 
bemerken iſt. i 
9,30. 
Von den Die ſogenannten Pultdächer die nur auf einér Seite eine abhängige 
en Dachfläche, auf der andern aber eine hohe gerade aufgehende Wand haben, 
"and die alfo eigentlich halbe Dächer ſind, kommen mehr in den Städten als 
auf dem Lande vor. Sie beſtehen ſowohl aus geraden als aus Manſarde- 
dâchern (Fig. 69 und 70); in beiden Fällen kann in der Verbindung, nicht dieje- 
nige vollkommene“ Feſtigkeit hervorgebracht werden, welche andere Dächer haben, 
denn der Druck gehet von einer Seite gegen eine verrifalftehende Wand, wel- 
che gar bald aus dem lothrechten Stand geſeßt werden kann, wenn man ſolchés 
nicht hauptſächlih dur<h Streben, welche nah Fig. 69 A, cdl beinahe oder 
beſſer nah Fig. 68, ab völlig rechtwinkliche unter die Sparren zu ſtellen, zu 
verhüten ſuchet. 
Oben bei den Sparren dieſer Dächer iſt die Vorſicht zu gebrauchen, 
nah Fig. 71 ſowohl die Sparren als das Rahmſtäck, ſo weit von der äußern 
Fläche der hohen Wand zurückſtehen zu laſſen, daß beides mit einem mit der 
Wandfläche bündigen Brette verſchlagen werden kann, um das Eindringen der 
Nâſſe zwiſchen den Sparren und dem Rahmſtük zu verhüten. 
Bei Duledächern von geringer Tiefe, und wo die Höhe der hohen 
Wand ef Fig. 68 nicht über 11 bis 12 Fuß iſt, können die Sparren bloß 
mit einem Bode ab, worauf ein Rähm b liegt, unterftügee werden. Wenn 
aber die hohe Wand gk, Fig. 69 A nicht füglih mehr in einem Stiele her- 
aufgehen kann, ſondern in zwei Etagen sh, ik, abgetheilet, und ein Kehlbal- 
fen 1 durchgeleget wird, ſo muß der Bocfſtuhl cdl mit dem Rahme d in den 
Kehlbalken eißgekämme ſeyn; beſſer iſt es jedoch, wenn man irgend umhin kann, 
  
	        
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