| | 66 Zweiter Abſchnitt.
67 A, auf der Zulage Fonftrnivee werden muß, vorgeftell. Sn Fig. D fiehee
man, wie die Hölzer in der Zulage übereinander liegen, Es ift nemlicy a die
Manerlatte, b die Balken, c die liegende Stuhlfchwellen, d die Spannriege!
(welche aber in Fig. D nicht angedeutet worden, da ſelbige, wie bereits erinnert
\worden, einzeln auf den Leergeſpärren verbunden werden) e iſt der liegende
Stuhlrähmen, f die Manſarde- Kehlbalken, g das ſtehende Stuhlrahm, Hh die
obern Kehlbalken. Die Balfenlage, Fig. 13 B ift der Deutlichkeit wegen hier
abermals beibehalten, und darauf die ganze Zulage gezeichnet worden, fo daß
nach dem was bei den vorigen Zulagen erinnert worden, hier nichts weiter zu
bemerken iſt. i
9,30.
Von den Die ſogenannten Pultdächer die nur auf einér Seite eine abhängige
en Dachfläche, auf der andern aber eine hohe gerade aufgehende Wand haben,
"and die alfo eigentlich halbe Dächer ſind, kommen mehr in den Städten als
auf dem Lande vor. Sie beſtehen ſowohl aus geraden als aus Manſarde-
dâchern (Fig. 69 und 70); in beiden Fällen kann in der Verbindung, nicht dieje-
nige vollkommene“ Feſtigkeit hervorgebracht werden, welche andere Dächer haben,
denn der Druck gehet von einer Seite gegen eine verrifalftehende Wand, wel-
che gar bald aus dem lothrechten Stand geſeßt werden kann, wenn man ſolchés
nicht hauptſächlih dur<h Streben, welche nah Fig. 69 A, cdl beinahe oder
beſſer nah Fig. 68, ab völlig rechtwinkliche unter die Sparren zu ſtellen, zu
verhüten ſuchet.
Oben bei den Sparren dieſer Dächer iſt die Vorſicht zu gebrauchen,
nah Fig. 71 ſowohl die Sparren als das Rahmſtäck, ſo weit von der äußern
Fläche der hohen Wand zurückſtehen zu laſſen, daß beides mit einem mit der
Wandfläche bündigen Brette verſchlagen werden kann, um das Eindringen der
Nâſſe zwiſchen den Sparren und dem Rahmſtük zu verhüten.
Bei Duledächern von geringer Tiefe, und wo die Höhe der hohen
Wand ef Fig. 68 nicht über 11 bis 12 Fuß iſt, können die Sparren bloß
mit einem Bode ab, worauf ein Rähm b liegt, unterftügee werden. Wenn
aber die hohe Wand gk, Fig. 69 A nicht füglih mehr in einem Stiele her-
aufgehen kann, ſondern in zwei Etagen sh, ik, abgetheilet, und ein Kehlbal-
fen 1 durchgeleget wird, ſo muß der Bocfſtuhl cdl mit dem Rahme d in den
Kehlbalken eißgekämme ſeyn; beſſer iſt es jedoch, wenn man irgend umhin kann,