Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

    
"460 IL Abſchn. V, Anlage u. Conſtr. ganz hohker 
der Länge des vorhandenen Balfenholzes beftimmf wer: 
den. Es muß aber dabei auch billig auf die Bequem- 
lichkeit des Ausdreſchens in den Scheunfluren, und alſo 
auf die zwe>mäßige Länge der Drefchfennen Rüdficht 
genommen werden. Beim Ausdrefhen wird nämlich 
. zu den erſten Garbenlagen auf jeder Seite der Tenne 
wenigſtens zwei Fuß Raum für die Körner und, zu d 
zweiten und dritten Garbenlage no< mehr Raum id 
dert. Es geht alſo hierdurch ein Theil des Naums auf 
der Tenne in der Breite verloren , daher ‘in der Länge 
der Tenne , oder in der Tiefe des Gebäudes wieder nicht 
zu wenig gefhehen muß, um nod Raum genug für eine 
Hinlängliche Anzahl Garben auf der Tenne zu erhalten. 
Jn großen Oekonomien , wo mehr als ein e Tenne mit 
ihren Banſen erforderlich ſind, muß daher die Tiefe der 
Schéunen denno< nicht weniger als 56 Fuß, und. 
wieder nicht mehr als 45 Fuß betragen; denn ſelb 
da, wd die Länge und Stärfe des vorhandenen Baus 
Holzes leßferes erlauben dürfte, ift nicht anzurafhen, 
úber die lebkgedachte Tiefe Hinauszugehen, indem, außer 
der größeren Schwierigkeit des Verbandes der Scheune, 
auch ver nöthige Luftzug bei Reinigung des Getreides 
geſ<hwächt wird, 
$. 45, 
Breite der Tennen. 
Die Breite der Tennen richtet fich nach der vorer- 
wähnten Anlage der Garben, fo daß wenigſtens zwei 
Lagen mit ihrer Strohlänge nach der Breite der Tenne 
angelegt werden können. Hierzu iſt, mit Jnbegriff des 
Raums zum bequemen Ausdreſchen, ungefähr 11 Fuß 
Breite' nôthig. Wird hierzu noch der oben erwähnte 
Naum fúr die Körner längs den langen Seiten der Ten- 
nen gerechnet ; fo iſt für die Tenne übérhäupt eine Brêite 
von 
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
  
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