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174 I. Abſchn. V. Anlage u. Conſtr. ganz hohler
theilung der einzelnen Scheunenräume ſind, wenn die
Tiefe des Gebäudes nicht über 36 Fuß beträgt, 15
Stein, vom Fundamente bis zur Dahfpise, ſtark ges
nug. Findet dieß ſtatt, ſo muß an jeder Seite ein Bal-
Éen mit ſeinem Dachgebinde gelegt werden. Daher füh-
ren einige, um ein Gebind neben ſolchem Giebel zu er-
ſparen, die maſſive Mauer nur bis unter den Balken
herauf, legen darauf cinen Balken und verbinden dar-
auf den Dachgiebel von Fachwerk, wobei aber die Feuer-
ſicherheit nicht ſo, wie bei ganz maſſiven Giebeln, beob-
achtet. wird.
Die Tenneénwände werden in jedem Falle nur aus
Holz verbunden.
Jſſt eine maſſive Scheune im Lichten wenigſtens
14 Fuß hoh; ſo kann der Thorweg, ohne Beeinträch-
tigung des Einfahrens, noch -ordentlih, und zwar in
Einem Zirkelſtücke Uberwölbt werden. - Jt aber die Höô-
he geringer, fo daß durch das Ueberwölben der Thor-
weg für einen beladenen Erntewagen zu niedrig ausfals
len dürfte; ſo kann derſelbe mit einem Sturz - oder Rat:
teholz um #09 cher bede>t werden, da nichts weiter, als
bie Balken darauf ruhen. Jedoch müffen dieſe Sturz-
hôlzer wegen“ ihrer langen, freien Lage wenigſtens 12
Zoll hoch und 10 bis 11 Zoll ftarf feyn, und um etwa
2 bis 5 Zoll von der äußern Fläche zurückgelegk, auch in
eben ſolcher Tiefe an beiden Seiten in die Mauern-
Falze eingemauert werden , um dadurch einen Anſchlaz
für ven Thorweg zu erhalten.
Zuweilen wird an maſſiven Scheunen in der Bal-
fenhöhe ein Geſims gemauert. „Wenn aber über dem
Thorwege ein Latte- oder Sturzholz liegt, wird: der Lauf
des Geſimſes dadurch unterbrochen ; daher: es in ſolchen
Fällen ſhi>licher iſt - gar kein gemauertes Geſims , ſone
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